Verstoß gegen das AGG?
Arbeitgeber verletzt Pflichten – Keine Entschädigung für schwerbehinderte Person
Eine schwerbehinderte Person erhielt nach einer Ablehnung einer Bewerbung keine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und das, obwohl der Arbeitgeber eine Pflicht verletzt hatte.
28.08.2024
ca. 1 Min.