Viele Online-Shops haben 2022 Anwaltsschreiben wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts erhalten, die Schadensersatz forderten. 2023 gab es ähnliche Abmahnungen von einem Maximilian Größbauer aus Wien wegen der fehlenden DSGVO-Auskunft nach der Newsletteranmeldung. Wie die Google-Fonts-Schreiben waren auch letztere laut einem neuen Urteil missbräuchlich.

Was war passiert?

Ein Herr namens Maximilian Größbauer abonnierte massenhaft Newsletter und forderte im Anschluss Schmerzensgeld. Wie geht so etwas? Er meldete sich einfach als Newsletter-Abonnent (gezielt Mailchimp/Klaviyo-Nutzerinnen und Nutzer) und verlangt anschließend Auskunft über die personenbezogenen Daten. Taten Unternehmen das nicht oder nicht wie es die DSGVO fordert, konnten Betroffene Schadensersatz verlangen oder die Datenschutzbehörden um Mithilfe gebeten werden.

Ersteres tat Maximilian Größbauer auch und betroffene Shops erhielten alsbald Post von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei brandt.legal. Doch wie immer bei solchen wellenartigen Schreiben steht auch der Verdacht des Rechtsmissbrauchs schnell im Raum, wenn die Newsletter-Anmeldungen nur zum Zweck von Schadensersatzforderungen erfolgen.

Urteil bestätigt Rechtsmissbrauch

Ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg (27.06.2024, Az.: 18 C 3234/23, nicht rechtskräftig) bestätigt den Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Das Gericht urteilte, dass solche systematischen Aktionen auf finanzielle Gewinne abzielen und Verletzungen bewusst provozieren. Er habe nie Interesse an den Webseiten gehabt, sondern lediglich an den finanziellen Aussichten. „Nachdem das Gericht davon ausgeht, dass der Kläger kein Masochist ist, ergibt dieses Verhalten aber dann Sinn, wenn es dem Kläger darauf ankommt, Geld zu verdienen und er hierfür Angst, Sorgen und emotionales Ungemach in Kauf nimmt“, wird das Gericht zitiert.

Geführt hatte das Verfahren Denise Himburg, die bereits Rechtsanwalt Sandhage auf die Schliche gekommen war. Obwohl Größbauer „ein angeblich sehr datenschutzsensibler Mensch“ sei, meldete er sich ständig für Newsletter an – alles in dem Wissen, dass Anfragen nicht beantwortet werden. Herr Größbauer selbst sei nicht vor Gericht erschienen, was seine strategischen Absichten verdeutlichte. Zudem habe der Herr seine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erst eine Woche vor Termin eingereicht, also über ein Jahr nach den Schreiben (!). Das zeige, dass er vor allem strategisch in Ansehung der mündlichen Verhandlung agiert habe.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com