Sind Kundenbewertung ohne Kauf zulässig? – Wichtiges Urteil für den Online-Handel

Veröffentlicht: 29.08.2024
imgAktualisierung: 29.08.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.08.2024
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ca. 2 Min.
Ein minimalistisches Bild zeigt eine Strichfigur, die ein Schild mit einer Bewertung von einem Stern hält. Die Figur hat einen traurigen Gesichtsausdruck, und der einzige gelbe Stern steht für eine negative Bewertung im Internet.
Erstellt mit Dall-E
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass Bewertungen auch ohne Kauf zulässig sein können.


Das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 04.06.2024, Aktenzeichen: 13 U 11/23) hat entschieden, dass eine Bewertung durch jemanden, der gar nicht zum Kundenkreis gehört, im Einzelfall zulässig sein kann.

Ein Stern für eine Anwältin

Das gesamte Urteil, über das Haufe berichtet, basiert auf der Situation einer Anwältin, die von einem Beklagten eine Ein-Sterne-Bewertung mit dem Kommentar „Nein“ erhielt. Die Anwältin erhob Klage auf Unterlassung gegen den Bewerter, da er tatsächlich nie ihr Mandant war. Der Kontakt zwischen ihnen beschränkte sich auf ein Telefonat, in dem es um eine Rechnungsstellung gegenüber einer GbR ging, die sie vertrat und bei der der Beklagte eine Forderung hatte.

Die Klage der Anwältin war erfolgreich. Zwar hatte der Beklagte grundsätzlich das Recht, die Anwältin zu bewerten, jedoch hätte er klarstellen müssen, dass er kein Mandant war. Online-Bewertungen basieren üblicherweise auf Erfahrungen von Kunden oder Dienstleistungsempfängern. Daher könnte der allgemeine Leserkreis fälschlicherweise annehmen, dass zwischen der Anwältin und dem Beklagten ein Mandatsverhältnis bestanden hatte.

Kniffelige Sache für den E-Commerce

Immer mal wieder beklagen Händler:innen, Bewertungen von Personen zu bekommen, die gar nichts bei ihnen gekauft hätten. Das Urteil stellt klar, dass das auch nicht zwingend notwendig ist. Wer in ein Geschäft hereingeht, um dort nach dem Weg zu fragen, kann eben auch die Freundlichkeit des Personals bewerten. Ebenso wohl auch Kund:innen, die einfach nur Auskünfte zu Produkten im Online-Shop erfragen. Allerdings müssen sie in der Bewertung offenlegen, dass gar kein Kaufvertrag abgewickelt wurde.

Das Ungünstige daran ist, dass diese Bewertungen bei aller Transparenz natürlich trotzdem in die Gesamtbewertung einfließen und somit das Bild verfälschen können.

Veröffentlicht: 29.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 29.08.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Jeannine
05.09.2024

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Oder wie üblich DHL bewerten (Paket wurde nicht am vereinbarten Ort abgelegt, nicht erhalten, zu spät erhalten und so weiter), statt das Produkt oder die Einkaufserfahrung.
Ralf
04.09.2024

Antworten

Wie sieht das bei Produktbewertungen aus wie z.B. bei Amazon? Da durch dass auch Nichtkäufer des Produktes bewerten können, kann ein Produkt nach belieben zum negativen oder positiven gedrückt werden was den Gehalt der Bewertung verwässert.
DA
31.08.2024

Antworten

Oder die Bewertungen die positiv sind, aber bei Kommunikation immer 0 Punkte, obwohl ständig Infos versandt werden zum Stand des Verkaufs, Versand, etc. Aber eben keine persönliche Belobhudelung/Füße küssen wie toll man es findet, dass der Kunde ausgerechnet bei mir gekauft hat. Irgendwas findet der Meckerkunde Deutschland immer.
Schmidt
30.08.2024

Antworten

Und wie fast immer alle Bewertung die nur 1 Stern bekommen oder Negativ sind, weil der andere seinen Willen nicht bekommen hat. Täglich grüßt das Murmeltier.