Rechtsstreit um Kununu: Müssen Bewertungen gelöscht werden?

Veröffentlicht: 22.08.2024
imgAktualisierung: 22.08.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.08.2024
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Der Streit um das Bewertungsportal Kununu nimmt kein Ende. Und die Gerichte widersprechen sich in der Frage, ob anonyme Bewertungen zulässig sind.


Die Schlagzeilen um das Bewertungsportal Kununu reißen nicht ab. Seit geraumer Zeit muss sich das Unternehmen immer wieder mit Streitigkeiten vor Gericht auseinandersetzen. Erst im Februar entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, dass Kununu dazu verpflichtet ist, bei negativen Bewertungen entweder die Klarnamen offenzulegen oder die betreffenden Rezensionen zu löschen (wir berichteten).

Anschließend drehte sich jedoch das Blatt und die Entscheidung wurde aufgehoben. Seitdem befassten sich gleich mehrere Gerichte mit dem Unternehmen – mit sehr unterschiedlichem Ausgang. Anfang August folgte ein weiterer Beschluss, der Kununu so gar nicht gefallen dürfte und der die Uneinigkeit der Gerichte verdeutlicht.

Kununu sollte Klarnamen nennen oder Rezensionen löschen

Auf dem Bewertungsportal Kununu haben (ehemalige) Mitarbeitende, Bewerber:innen und Auszubildende die Möglichkeit, das arbeitgebende Unternehmen in verschiedenen Kategorien anonym zu bewerten. Hatten Arbeitgebende Zweifel an der Authentizität einer negativen Bewertung, waren sie bis dato relativ machtlos. Das änderte sich jedoch mit dem Urteil des OLG Hamburg: Kununu wurde dazu verpflichtet, Rezensionen zu löschen oder aber die Klarnamen der Bewertenden zu nennen. Anonymisierte Nachweise reichten dem OLG nicht.

Die Vorinstanz, das Landgericht (LG) Hamburg, sah das noch ganz anders und gab Kununu recht mit der Auffassung, dass anonymisierte Nachweise zur Überprüfung der Echtheit der Bewertungen ausreichen würden. 

Ein Hin und Her zwischen den Gerichten

Doch damit war der Fall noch nicht abgeschlossen. Stattdessen ging das Hin und Her zwischen den Gerichten weiter. Denn Kununu wollte die Entscheidung des OLG Hamburg nicht akzeptieren und verdeutlichte, dass eine anonyme Bewertung ein „grundlegendes Recht“ sei, für das Kununu „rigoros kämpfen“ wolle, erklärte CEO Nina Zimmermann in einer Mitteilung des Unternehmens. Daraufhin hob das LG Hamburg die einstweilige Verfügung des OLG im Eilverfahren auf.

Das wiederum nahm die Gegenseite, die Vertretung der Arbeitgeber, zum Anlass, Berufung beim OLG einzulegen, wie Personalwirtschaft berichtet. Das Verfahren liegt somit wieder beim OLG und eine Entscheidung steht noch aus. Sollte das OLG Hamburg den Arbeitgebenden wieder recht geben, ist es gut möglich, dass Kununu dann bis vor den BGH ziehen wird. CEO Zimmermann erklärte bereits, dass der BGH in seiner Rechtsprechung bislang betonte, dass die Abgabe anonymisierter Bewertungen in Bewertungsportalen wie Kununu gesetzlich anerkannt ist.

Das LG Hamburg ändert seine Auffassung

Als wäre die Verwirrung jetzt noch nicht groß genug, entschied das LG Hamburg Anfang August erneut im Falle Kununu – und änderte plötzlich seine Auffassung. Entschied das Gericht Anfang des Jahres noch zugunsten von Kununu, wurde das Bewertungsportal nun doch per Eilverfahren von der gleichen Kammer dazu verurteilt, eine rechtswidrige Bewertung zu löschen. Kununu habe nicht nachweisen können, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Geschäftskontakt beruht.

Das letzte Wort im Fall Kununu ist also noch lange nicht gesprochen und es bleibt wohl vorläufig nur abzuwarten, bis der BGH Rechtssicherheit in Bezug auf anonymisierte Bewertungen schafft.

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Veröffentlicht: 22.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 22.08.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
27.08.2024

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Das ist für mich total unverständlich. Bei Produktbewertungen gilt § 5b Abs. 3 UWG. Warum wird nicht einfach ein Verfahren etabliert, dass bei den Bewertungen angezeigt werden muss, ob es sich um eine verifizierte Bewertung handelt, indem Kununu irgendwelche Belege anfordert oder was auch immer. Onlineshops müssen auch entsprechende Prozesse handhaben... Es könnte so einfach sein...