Online-Shop haftet für Kundenrezensionen

Veröffentlicht: 14.08.2024
imgAktualisierung: 14.08.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
14.08.2024
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Ein leuchtend gelber Stern hinter einer zerbrochenen Glasscheibe, eingefangen im dramatischen Kontrast.
Erstellt mit Dall-E
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Online-Händler:innen für Kundenbewertungen haften können, wenn diese zu Werbezwecken verwendet werden.


In der Regel müssen Online-Händler:innen nicht für die Aussagen ihrer Kundschaft in Rezensionen haften – es sei denn, sie machen sich diese Aussagen „zu eigen“. Wann ein solches Zueigenmachen vorliegt, hat nun das Kammergericht Berlin (Urteil vom 10.07.2024, Aktenzeichen: 5 U 92/22) entschieden.

Verwendung in Werbung

Verklagt wurde ein Unternehmen, welches über einen Online-Shop Parfums anbietet. Dabei band die Beklagte auch Kundenbewertungen ein. Beanstandet wurde eine Bewertung, bei der die Kundschaft einen markenrechtswidrigen Vergleich zog.

Durch das Einbinden der Rezension machte sich die Beklagte diese Kundenaussage zu eigen. Konkret stellte das Gericht klar, „dass auf der Webseite gerade kein redaktionelles Portal für Parfumbewertungen betrieben wird, sondern in einem Online-Shop Bewertungen zur Absatzförderung veröffentlicht werden, die in die Vorstellung der einzelnen Waren eingebunden sind“, zitiert die Kanzlei Dr. Bahr aus der Entscheidung.

Berufung auf BGH-Urteil ohne Erfolg

Die Beklagte versuchte, mit einer BGH-Entscheidung (Urteil vom 20. Februar 2020, Aktenzeichen: I ZR 193/18) zu argumentieren: Damals hatte der BGH die wichtige Entscheidung getroffen, dass Online-Händler:innen nicht für die Äußerung ihrer Kundschaft in Rezensionen haften müssen. Allerdings ging es bei diesem Urteil um Bewertungen auf Amazon, die optisch deutlich von den Inhalten der Angebote abgegrenzt sind. Hier wird den Verbraucher:innen klar, dass es sich gerade nicht um Aussagen der Online-Händler:innen handelt. Anders sieht es aber nun einmal aus, wenn sich Unternehmen einzelne Bewertungen herauspicken und diese zu Werbezwecken in ihrem Shop einbinden.

Veröffentlicht: 14.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 14.08.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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