OLG Frankfurt am Main
Fremdsprachige Werbung: Kein Verstoß gegen Unterlassungsurteil
Das Landgericht Düsseldorf verhängte ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro gegen einen Matratzenhändler wegen irreführender Werbung. Das OLG Frankfurt hob diese Entscheidung auf, da kein kerngleicher Verstoß vorlag und fremdsprachige Angebote anders bewertet werden müssen.
02.07.2024
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