Kommt das Ende der DSGVO-Abmahnungen doch nicht so schnell wie gedacht? Vor einigen Wochen hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem das Abmahnen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Konkurrenz zukünftig ausdrücklich untersagt werden soll (wir berichteten). Inzwischen hat auch die Bundesregierung dazu Stellung bezogen – und sieht keinen dringenden Handlungsbedarf.

DSGVO-Abmahnungen ausdrücklich untersagen

Mit dem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat Sicherheit schaffen und vor allem eine übermäßige Belastung von Unternehmen verhindern, die von Mitbewerber:innen wegen DSGVO-Verstößen abgemahnt werden. Bislang ist umstritten, ob die Konkurrenz überhaupt Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen aus der DSGVO aussprechen darf. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach einer Vorlage durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht noch aus. Dem wollte der Bundesrat zuvorkommen und mit einer Gesetzesänderung des UWG Abmahnungen von Datenschutzverstößen durch die Konkurrenz grundsätzlich verbieten. 

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Anliegen sei „sehr ernst“, aber zu früh

Nach Ansicht der Bundesregierung komme dieser Schritt allerdings zu früh. Sie sehe zurzeit „kein Bedürfnis für die vorgeschlagene Gesetzesänderung“. Zwar nehme die Regierung das Anliegen zum Schutz der Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen „sehr ernst“, heißt es in der nun veröffentlichten Stellungnahme, wie Heise berichtet. Allerdings sehe man aktuell keinen akuten Handlungsbedarf.

Wie die Bundesregierung erklärt, sei mit der „grundlegenden Reform des Abmahnwesens“ durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs von 2020 schon in ausreichendem Maße etwas gegen die Gefahr rein wirtschaftlich motivierter Abmahnungen von Mitwerber:innen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht getan worden. Zudem wolle man zunächst das Urteil des EuGH abwarten. 

Für die Länder bestehe dennoch die Gefahr, dass die aktuell vorherrschende Rechtsunsicherheit ausgenutzt werden könne, um missbräuchliche Abmahnungen auszusprechen. Daher halten sie weiterhin am Gesetzesentwurf fest. Die endgültige Entscheidung soll nun der Bundestag treffen.

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