Verband sozialer Wettbewerb mit Kurswechsel – diese Shops müssen nun zittern

Veröffentlicht: 04.09.2024
imgAktualisierung: 04.09.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
04.09.2024
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Comicmännchen steht auf Leiter und hält mit Fernrohr Ausschau nach Geld
arrtfoto / Depositphotos.com
Lange dominierten Abmahnungen des VSW zum Thema Health Claims. Nun erweitert der Verband seine Abmahnpraxis auf neue Themen.


Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ist eine Organisation, die sich auf die Überwachung von fairen Geschäftspraktiken und die Durchsetzung von Wettbewerbsregeln spezialisiert hat und regelmäßiger Gast in unseren Abmahnmonitoren ist. In letzter Zeit mahnt der VSW verstärkt Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ab.

Fehlende Textilinformationen sorgen für reihenweise Abmahnungen

Die sogenannte Textilkennzeichnungs-Verordnung legt fest, dass Textilprodukte umfassender gekennzeichnet werden müssen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die Zusammensetzung der verwendeten Materialien zu informieren. Fehlende oder unvollständige Angaben stellen einen Wettbewerbsverstoß dar, der zu Abmahnungen führen kann.

Um die Anforderungen der Verordnung in einem Online-Shop korrekt umzusetzen, müssen Händler darauf achten, dass die Textilzusammensetzung klar und verständlich auf den Produktseiten ausgewiesen ist. Es reicht nicht aus, allgemeine Beschreibungen wie „aus Baumwolle“ zu verwenden; es müssen genaue Prozentangaben für alle enthaltenen Fasern gemacht werden, z. B. „80 % Baumwolle, 20 % Polyester“. Diese Informationen sollten leicht zugänglich und für den Kunden gut sichtbar sein.

Die Abmahnungen des VSW wegen fehlender Textilkennzeichnungen können für Betroffene unangenehm und teuer werden, da neben den Abmahngebühren auch Vertragsstrafen drohen. Shops sollten daher sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Hubi
09.09.2024

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Wie verhält sich das bei Arbeitshandschuhen? Fallen die auch unter die Regelung?
Redaktion
10.09.2024
Hallo Hubi, ja, auch alle Arten von Handschuhen fallen unter die Textilkennzeichnungsvorschriften, daher am besten schnell nachbessern ;) Viele Grüße Die Redaktion
M. Zang
05.09.2024

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Was ist mit "Fairer Handel" Sollten Händler nicht erst mal auf die Fehler hingewiesen werden bevor man sie zur Kasse bittet. Wann nimmt diese schnelle Geldeinnahme ein Ende.
Peter Lustig
04.09.2024

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Ja super. Hauptsache TEMU kann den ganzen Scheiß ungeprüft nach Deutschland schicken.