Kleine Verpackung, große Wirkung
Stückzahl-Angabe auch bei nochmals kleinteilig verpackten Süßwaren
Es wurde durch ein aktuelles Urteil bestätigt, dass selbst bei Süßigkeiten, wie zum Beispiel einzeln umwickelten Bonbons, eine Stückzahl auf der Verpackung angegeben werden muss.
10.03.2023
ca. 2 Min.