LG Gießen
Bewerbung von Photovoltaikmodulen ohne Umsatzsteuerhinweis ist rechtmäßig
Das LG Gießen entschied, dass die Bewerbung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen bei Google Shopping ohne Information zur Umsatzsteuer nicht wettbewerbswidrig ist.
05.04.2023
ca. 2 Min.