Haben Vereine ein Widerrufsrecht?

Veröffentlicht: 27.08.2024
imgAktualisierung: 27.08.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.08.2024
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Eine Darstellung von Papierfiguren, die in einer Reihe stehen und sich an den Händen halten. Die Figuren repräsentieren die Gemeinschaft eines Vereins zu der Frage, ob diesem ein Widerrufsrecht im Online-Handel zusteht.
Erstellt mit Dall-E
Das Widerrufsrecht ist die Grundlage für den Verbraucherschutz im E-Commerce. Was gilt nun aber, wenn ein eingetragener (gemeinnütziger) Verein etwas bestellt?


Das Widerrufsrecht ist eine zentrale Komponente des Verbraucherschutzes im E-Commerce, das es Privatpersonen ermöglicht, einen Online-Kauf innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn jedoch ein (gemeinnütziger) Verein im Rahmen seiner unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, kann die Situation anders aussehen.

Verbraucherrechte für natürliche Personen

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher:innen. Die Definition dazu finden wir im BGB. Dort heißt es in § 13: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Ein Verein ist allerdings eine juristische Person. Damit kann ein Verein nicht gleichzeitig auch Verbraucher sein und sich auf das Widerrufsrecht berufen. Das gilt auch unabhängig davon, ob ein Verein klein oder gemeinnützig ist.

Unterscheidung in der Praxis oft schwierig

In der Praxis werden Händler:innen allerdings immer wieder vor die Herausforderung gestellt, zu beurteilen, ob ein Kauf gewerblich oder privat war. Steht im Bestellformular ein Verein als Vertragspartner, ist die Beurteilung recht einfach. Schwierig wird es, wenn der Name auf eine Privatperson hindeutet, die Sendung aber an einen Vereinssitz oder generell an eine geschäftliche Adresse gehen soll. Schließlich ist es nichts Ungewöhnliches, sich auch private Sendungen an den Arbeitsplatz schicken zu lassen. Hier kommt es auf den Gesamteindruck an. Wurde das Produkt von einem Geschäftskonto bezahlt, oder handelt es sich bei den Produkten um solche, die typischerweise im nicht-privaten Bereich benötigt werden? Ein Beispiel: Bestellt eine Vorstandsvorsitzende ein Kleidungsstück an die Vereinsadresse, gibt als Rechnungsadresse aber ihre private Anschrift an, so wird es sich sehr wahrscheinlich um eine Privatbestellung handeln. Werden hingegen 30 T-Shirts in unterschiedlichen Größen bestellt, ist das doch ein starkes Indiz dafür, dass hier beispielsweise für eine Veranstaltung Kleidung für die Mitglieder gekauft wurde.

Veröffentlicht: 27.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 27.08.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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dirk
28.08.2024

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Wir haben es regelmäßig, dass z.B. Kostümbildner - die zudem oft auch freiberuflich arbeiten - einzelne Kleidungsstücke für Kostüme für Theater, Opern etc. mit entsprechender Rechnungsadresse und Lieferadresse an das Theater, Städtische Bühnen o.ä. schicken lassen. Auch die meinen oft, wenn etwas nicht passt, den Kauf dann widerrufen zu können. Lehnen wir in der Regel ab.