Australien führt Recht auf Nicht-Erreichbarkeit ein – Wie sieht es in Deutschland aus?

Veröffentlicht: 27.08.2024
imgAktualisierung: 27.08.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.08.2024
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Frau schaltet ihr Smartphone aus, weil sie Feierabend hat
Rawpixel / Depositphotos.com
Australisches Personal erhält das Recht, in der Freizeit nicht mehr auf dienstliche Anfragen zu antworten. Bringt so ein Gesetz wirklich etwas und brauchen wir das hierzulande auch?


In Australien wurde das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit eingeführt, das es den Arbeitnehmenden ermöglicht, nach Feierabend und im Urlaub Anrufe oder Nachrichten ihrer Vorgesetzten zu ignorieren, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben. Die Regelung soll helfen, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen und Überstunden zu reduzieren, die oft unbezahlt geleistet werden. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt: Während einige es begrüßen, zweifeln andere an seiner Wirkung in bestimmten Branchen.

Wir haben uns gefragt, wie die Situation in Deutschland aussieht.

Wer frei hat, hat frei!?

Die zunehmende Digitalisierung und ständige Erreichbarkeit haben dazu geführt, dass viele Angestellte das Gefühl haben, auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten verfügbar sein zu müssen. Dabei ist die Grenze oft fließend. Sei es der kurze Check des Mail-Postfachs oder die legere WhatsApp-Gruppe, in der munter dienstliche Belange diskutiert werden, während man am Strand liegt und eigentlich abschalten wollte. Das in Australien eingeführte Recht auf Nicht-Erreichbarkeit wirft auch in Deutschland berechtigterweise Fragen zur Work-Life-Balance und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten auf.

Auf dem Papier gilt zunächst zwar das im Arbeitsvertrag vereinbarte und demnach ist die Arbeitszeit – abgesehen von festen Bereitschaftszeiten – nach den abgeleisteten Stunden beendet und für dienstliche Belange muss niemand mehr zur Verfügung stehen. Somit kann es dem Personal auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn es beispielsweise an einem Sonntagabend nicht auf eine WhatsApp-Nachricht reagiert, die um die Krankheitsvertretung am Montagmorgen bittet.

Allerdings gibt es sowohl in Deutschland als auch Down Under derzeit kein explizites gesetzliches Verbot, welches Vorgesetzten ebenjene Kontaktaufnahme verbietet. Und somit befinden sich sowohl die australischen als auch die deutschen Angestellten weiter in der Misere, sich aus Angst vor Konsequenzen zu einer Reaktion verpflichtet zu fühlen.

Nicht erreichbar sein ist ein Persönlichkeitsrecht

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um positive Auswirkungen auf die Work-Life-Balance zu erzielen. Es ist bekannt, dass ständige Erreichbarkeit zu Stress, Burnout und gesundheitlichen Problemen führen kann. Allerdings gibt es neben den erwähnten Schwachstellen weitere skeptische Stimmen, insbesondere aus Branchen, in denen Flexibilität und Erreichbarkeit als notwendig erachtet werden. Ähnlich wie in Australien könnte auch hier der Erfolg einer solchen Regelung stark von der Akzeptanz und Umsetzung in den verschiedenen Branchen abhängen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 27.08.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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1 Kommentare
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Torsten
28.08.2024

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Wenn ich frei hab', habe ich frei, selbst als Selbstständiger. Auf E-Mails antworte ich, wenn es dringend erscheint, trotzdem. Traurig, dass es dafür ein Gesetz braucht. Man hat scheinbar lieber Mitarbeiter, die wegen psychischen Erkrankungen dann länger ausfallen …