In der Welt des Online-Handels lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke, die für Händler:innen schnell zu kostspieligen Problemen führen können. Unser aktueller Abmahnmonitor beleuchtet drei Fälle, die exemplarisch für die Risiken stehen, denen sich Unternehmen ausgesetzt sehen. Von fast 40.000 Euro für die unerlaubte Nutzung von Fotos über Vertragsstrafen durch den Ido Verband bis hin zu hohen Bußgeldern wegen fehlender Registrierung von Elektrogeräten zeigt sich, dass rechtliche Wachsamkeit unerlässlich ist.

Fast 37.000 Euro für die Nutzung fremder Fotos

Wer mahnt ab? Anonym
Wie viel? 36.543,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Dass urheberrechtliche Abmahnungen besonders teuer sind, ist bekannt. Eine Dimension, die auch für uns ungewohnt ist, ist eine aktuelle Abmahnung gegenüber einer Händlerin. Sie nutzte in ihrem Shop sage und schreibe 137 (!) Fotos, ohne die Nutzungslizenzen dafür zu besitzen. Die Urheberin der Bilder wurde darauf aufmerksam und machte den Verstoß nun über eine Anwaltskanzlei geltend. Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Bilder und der Tatsache, dass diese teilweise aus einer Bilderreihe stammen, wurde für die außergerichtliche Geltendmachung immerhin ein „Rabatt“ veranschlagt, und der Schadensersatz beläuft sich „nur noch“ auf 34.250 Euro. Hinzukommen jedoch 2.784,50 Euro an Anwaltskosten. Eine Zahl, die eine komplette Existenz bedrohen könnte, selbst wenn man eine findige Rechtsvertretung hat, die die Summe noch herunterhandeln kann.

Der Fall beweist: Abmahnungen sind schon teuer genug. Solche wegen geklauter Bilder können aber noch um ein Vielfaches höher ausfallen, wenn man unbedarft oder unachtsam und systematisch handelt. Es sei daher noch einmal davor gewarnt, fremde Fotos aus dem Netz zu kopieren.

Weil der Fall so bitter für die betroffene Händlerin ist, haben wir uns entschieden, auch die Abmahnerin samt Kanzlei zu anonymisieren, damit die Rückverfolgbarkeit nicht möglich ist.

Ido fordert wieder gehäuft Vertragsstrafen ein

Wer mahnt ab? Ido Verband
Wie viel? Meist rund 5.000 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und das zur Unterlassung verpflichtete Unternehmen hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, hat es nichts zu befürchten. Wiederholt der Shop allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. Knackpunkt dabei ist, dass der Ido Verband aktuell gar keine Kompetenz mehr hat, Abmahnungen auszusprechen und die Frage muss geklärt werden, ob sich das auch auf die Befugnis auswirkt, Vertragsstrafen aus alten Abmahnungen zu fordern.

Aktuell gibt es jedoch noch keine Rechtsprechung zu der Frage, ob Vertragsstrafen aus den damaligen Abmahnungen noch rechtens wären. Vorschnelle Reaktionen in Bezug auf die Zahlung einer Vertragsstrafe sollten derzeit unbedingt vermieden werden. Die Forderung aus den genannten Gründen einfach zu ignorieren, ist allerdings ebenfalls keine Lösung. Anwaltliche Beratung ist daher gerade jetzt unverzichtbar, um kein Geld zu verschenken.

Verkauf nichtregistrierter Elektrogeräte

Wer mahnt ab? Umweltbundesamt
Wie viel? 15.753 Euro Geldbuße
Wer ist betroffen? Händler:innen von Elektrogeräten und Batterien

Schon seit Jahren ist es geltendes Recht: Für eine Reihe von Elektro- und Elektronikgeräten besteht eine Registrierungspflicht. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden, wobei auch Händler:innen unter diese Pflicht fallen können. Wer das nicht weiß oder bewusst keine Registrierung vornimmt, kann unerwünschte Post vom Umweltbundesamt erhalten. Die Schreiben sind keine Abmahnschreiben im klassischeren Sinn, sondern Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheide. Wegen der besonderen Folgen (hohe Bußgelder) sollen sie jedoch heute Erwähnung in unserem Abmahnmonitor finden. Und damit ziehen sich Rekordsummen durch diesen Abmahnmonitor. Dem aktuellen Betroffenen werden 15.000 Euro Bußgeld zuzüglich Gebühren in Rechnung gestellt.

Zum anderen besteht die Gefahr einer Abmahnung durch die Konkurrenz oder Verbände und Vereine, wenn man sich als betroffenes Unternehmen nicht registriert, beziehungsweise nicht ordnungsgemäß registrierte Artikel vertreibt. „Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten, werden wir Ihre Angebote deaktivieren” schreibt außerdem Amazon zur Marktplatzhaftung, die seit 2023 gilt. Wir empfehlen daher, dass die bestehenden Bestimmungen proaktiv und schnellstmöglich umgesetzt werden.

Damit summiert sich der heutige Abmahnmonitor (ausgehend von vier Ido-Vertragsstrafen) auf über 70.000 Euro!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com