Rabattangaben sorgen für Abmahnung

Veröffentlicht: 30.08.2024
imgAktualisierung: 30.08.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
30.08.2024
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ca. 2 Min.
Finde den Fehler
OHN Media GmbH
Eine Rabattaktion kann Kundschaft in den Shop locken und zu einem Kauf verführen. Wenn Händler:innen hierbei ein Fehler unterläuft, kann es allerdings schnell zu einer Abmahnung kommen.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail. 

Die Shopbetreiberin in diesem Beispielshop wollte eigentlich der Kundschaft etwas Gutes tun und mit satten Rabatten einige neue Kund:innen in den Shop locken. Dabei sind ihr allerdings gleich zwei Fehler unterlaufen, die zu einer Abmahnung führen können. Zum einen sorgte ein Rechenfehler für eine Irreführung, zum anderen wurde ein Produkt reduziert, welches preisgebunden ist. 

Eine Rabattaktion sollte daher gut geplant sein und genau überprüft werden, um sicherzugehen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Rechenfehler kann teuer werden

„Nur noch heute 25 % Rabatt auf alle Produkte“ heißt es auf der Produktübersichtsseite. Wer mit einer solchen Werbung lockt, sollte sich allerdings auch an das Versprechen halten. Schaut man sich hier die Streichpreise an, sieht man, dass die Reduzierungen nicht bei 25 Prozent liegen, sondern lediglich bei 20 Prozent. 

Nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb darf eine Rabattaktion die Kundschaft nicht in die Irre führen. Für die Kund:innen müssen die Bedingungen der Aktion und der tatsächliche Preisnachlass klar zu erkennen sein. Diese Voraussetzungen sind bei zwei sich widersprechenden Angaben nicht gegeben, sodass hier die Gefahr einer Abmahnung wegen irreführender Angaben erfolgen kann. 

Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Eigentlich können Händler:innen die Preise in ihrem Shop gestalten, wie sie möchten. Einige Ausnahmen gibt es allerdings, denn einige Artikel sind in Deutschland preisgebunden. Hier müssen Händler:innen sich an die festgelegten Preise halten und dürfen nur in Ausnahmefällen von diesen abweichen. Zu den preisgebundenen Artikeln gehören Tabakwaren, Zeitschriften und auch Bücher. Diese dürfen auch bei einer Rabattaktion nicht günstiger angeboten werden als der festgelegte Preis. Händler:innen müssen daher zum einen darauf achten, die Produkte im Shop zu den festgelegten Preisen anzulegen, zum anderen muss bei der Werbung zur Rabattaktion auch darauf hingewiesen werden, für welche Produkte der Preisnachlass nicht gilt. Verstöße gegen die Buchpreisbindung führten in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen von Online-Händler:innen. 

Veröffentlicht: 30.08.2024
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Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expertin für Verbraucherschutz- und Strafrecht

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Susanne
05.09.2024

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Eine Frage ist noch offen, wie sieht es aus, wenn ein Buch als -Musterexemplar- angeboten wird. Gilt hier ebenfalls auch die Preisbindung?
Redaktion
05.09.2024
Musterexemplare sind nicht von der Buchpreisbindung ausgenommen. Lediglich Mängelexemplare und Bücher, die im Rahmen eines Räumungsverkaufs angeboten werden, dürfen günstiger angeboten werden.
Andreas
02.09.2024

Antworten

@Daniel: Da liegt auch bei dir ein Rechenfehler vor, denn es sind tatsächlich nur 20% Rabatt. Der Streichpreis ist schließlich nicht mit 125% zu werten, sondern mit 100%. Rechnet man hier 25% weg, bleibt ein Rest von 75%. Die korrekte Rechenweise ist also 24,99 * 75% = 18,7425 (gerundet 18,74€).
Karl Ranseier
02.09.2024

Antworten

Oh mein Gott! 25% Rabatt bedeutet nicht :1,25 sondern *0,75 ! Das ist Mathematik der fünften Klasse! Sie müssen sich ja in einer sehr lukrativen Branche bewegen, die solche derben Schnitzer verzeiht.
Daniel
30.08.2024

Antworten

Guten Tag, Ich kann kein Rechenfehler feststellen. In Ihren Beispiel ist alles richtig gerechnet. Der Rechenweg ist in einfacher Form um ein Bsp. zu nennen: (das erste Bild oben rechts, das Kreativprofi- malkasten von ursprünglich 24,99 €, reduziert auf 19,99 €. Der einfache Rechenweg ist 24,99÷1,25= 19,992. Ob das Buch der Preisbindung unterliegt, kann ich so im ersten kurzen Moment nicht feststellen. Weil dieses Rechertiert werden muss, ob dieses Buch schon von der Preisbindung befreit ist.
Daniel
30.08.2024

Antworten

Guten Tag, ich kann keinen Fehler erkennen hinsichtlich der Preisereduzierung. Man rechnet auch mit dem 3-Satz oder mit der einfachen Form 39,99÷1,25= 31,992.
Sebastian
02.09.2024
Das ist falsch. Eine Reduzierung von 39,99 auf 31,99 sind nur 20%, damit ist die Angabe in dem Shop falsch. Zur Berechnung: 31,99/39,99=0,80 also 20%. Richtig wäre hier: 39,99*0,75=29,99.
André
04.09.2024
Das ist kein Dreisatz! Richtig wäre ein Dreisatz so: 24,99 = 100% x = 75% Also x = 24,99*75/100 = 18,7425 Man sieht: 1:1,25 ist NICHT dasselbe wie 1*0,75, denn 1/1,25 = 0,80