EuG weist Klage ab: TikTok bleibt „einflussreiche Plattform“

Veröffentlicht: 19.07.2024
imgAktualisierung: 19.07.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.07.2024
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Daniel.Constante / Depositphoto.com
Die TikTok-Mutter scheitert mit ihrer Klage vor dem EuG bei der Entscheidung um die Frage, ob das Unternehmen eine vorherrschende Stellung hat.


Mit Einführung des Gesetzes über digitale Märkte der EU (Digital Markets Act, kurz: DMA) sollten Online-Riesen stärker reguliert werden können. Große Unternehmen, die nach dem DMA als sogenannte „Gatekeeper“ eingestuft werden, unterliegen speziellen Vorgaben, die sie einhalten müssen. Zu diesen Schwergewichten zählte die EU-Kommission auch die Video-Plattform TikTok und stufte sie als Torwächter nach dem DMA ein. TikToks Mutterkonzern ByteDance setzte sich dagegen zur Wehr und klagte vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) – allerdings ohne Erfolg.

Wettbewerbsförderung bei digitalen Diensten

Die TikTok-Mutter ByteDance musste vor dem EuG eine Niederlage einstecken und gilt weiterhin als „einflussreiche Plattform“. Das entschied das EuG gestern (Urteil vom 17.07.2024, Az.: T‑1077/23) und wies die Klage des chinesischen Unternehmens ab. TikTok fügt sich damit in eine Reihe von großen Unternehmen wie Apple, Amazon, Meta und Microsoft ein, die sich an die seit Anfang März 2024 geltenden Vorschriften des DMA halten müssen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Anlass für das Gesetz war die Förderung des fairen digitalen Wettbewerbs, damit auch kleinere Unternehmen eine Chance gegen die mächtigen Plattformbetreiber haben können.

TikTok als „wichtiges Zugangstor“

ByteDance sah das Tochterunternehmen jedoch als nicht so mächtig an, wie von der EU eingeschätzt. So führt das Unternehmen den globalen Marktwert vorwiegend auf die Tätigkeit in China zurück, die keinen umfassenden Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Dieses Argument wies das EuG aber zurück und bezeichnete TikTok als „wichtiges Zugangstor für Nutzer“, berichtet LTO über das Urteil.

Auch die Erklärung, TikTok sei neben großen Konzernen wie Meta und Alphabet ein noch neuer Marktteilnehmer und ihm würde seine Position durch die Konkurrenz streitig gemacht werden, ließen die Richter:innen nicht durchgehen. Schließlich sei es TikTok gelungen, die Zahlen der Nutzenden „sehr schnell und exponentiell“ zu steigern. Besonders jüngere Menschen würden die Plattform teils sehr intensiv nutzen.

ByteDance kann noch gegen Urteil vorgehen

Die von ByteDance eingereichte Klage war eine der ersten, die vom EuG verhandelt wurde. Daher könnte die Entscheidung des Gerichts ein deutliches Signal in Richtung der anderen als Gatekeeper eingestuften Unternehmen verstanden werden. ByteDance steht allerdings auch noch die Möglichkeit zu, Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.07.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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