Pauschalreisende können bei einer Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurückverlangen, auch wenn die Reise wegen außergewöhnlicher Umständen abgesagt wurde. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH), wie die Tagesschau berichtete.
In den konkreten Fällen wurden Reisen wegen der Corona-Pandemie abgesagt und bevor die Reisenden ihr Geld zurückbekamen, gingen die Veranstalter insolvent. In einem Fall hat der Reisende die Reise selbst aufgrund der Pandemie abgesagt, in einem zweiten Fall wurde die Reise vom Veranstalter abgesagt. Die Insolvenzversicherung der Reisenden weigerte sich zu zahlen, da sie der Auffassung waren, die Reise war gerade nicht wegen der Insolvenz ausgefallen, sondern wegen der vorherigen Corona-Pandemie. Diese außergewöhnlichen Umstände seien nicht von der Versicherung abgedeckt. Die Urlauber aus Österreich und Belgien klagten gegen diese Entscheidung, sodass der Fall letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landete.
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