Affiliate-Marketing ist eine beliebte und effektive Methode für Online-Händlerinnen und -Händler, um ihre Produkte über Partner-Webseiten und Blogs zu vermarkten. Dabei profitieren beide Seiten: Die Shops steigern ihren Umsatz durch zusätzliche Reichweite, während die Affiliates eine Provision (z. B. für jede erfolgreiche Transaktion) erhalten. Trotz der Vorteile gibt es immer wieder Streit, vor allem in Bezug auf die korrekte Kennzeichnung von Werbeinhalten. Unzureichend gekennzeichnete Affiliate-Links können als Schleichwerbung eingestuft werden, was zu Abmahnungen und empfindlichen Strafen führen kann.

Online-Teaser, die Affiliate-Links enthalten, sind bereits Werbung

Im Kern entschied vor wenigen Wochen das Landgericht München I, dass Affiliate-Links, die in redaktionellen Beiträgen (es ging um einen Teaser) platziert werden, eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Geschieht dies nicht, verstoßen die Webseitenbetreiber (z. B. Blogger oder Influencer) gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), konkret gegen das Verbot der Schleichwerbung.

Das Gericht stellte klar, dass es nicht ausreicht, die Werbung erst im Beitrag selbst zu kennzeichnen. Vielmehr muss bereits in der Vorschau, im Teaser oder auf der Übersichtsseite deutlich erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob der Beitrag ansonsten redaktionellen Inhalt hat – die bloße Platzierung eines Affiliate-Links reicht aus, um eine Werbekenntlichmachung zu verlangen (Urteil des LG München I vom 09.07.2024, Az.: 1 HK O 12576/23).

Praxistipp für den E-Commerce

Was bedeutet das für Verantwortliche im E-Commerce? Für Händler, die mit Bloggern oder Webseitenbetreibern zusammenarbeiten, um ihre Produkte zu bewerben, ist dieses Urteil besonders relevant. Shopinhaber, die ihre Produkte über Affiliate-Links vermarkten lassen, tragen eine Mitverantwortung dafür, dass diese Links korrekt gekennzeichnet sind und auch die Werbeaussagen zum Produkt inhaltlich zutreffend sind. Aus der Haftung herausnehmen kann man sich nur in Einzelfällen.

In den Verträgen oder Absprachen mit den Affiliates sollten die Auftraggeber daher schon vorbeugend klare Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und den Inhalten der Beiträge treffen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ausführlich kann man sich mit dem Thema noch einmal in unserem Hintergrundartikel zum Affiliate-Marketing beschäftigen.

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