Irreführende Werbeaussagen: Verbraucherzentrale siegt gegen Hohes C

Veröffentlicht: 26.07.2024
imgAktualisierung: 26.07.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.07.2024
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Immunsystem
Photocreo / Depositphotos.com
Hohes C darf sein Erfrischungsgetränk nicht mehr „Immun Water“ nennen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist gerichtlich gegen Graninis Hohes C Immun Water vorgegangen. Die Verbraucherschützer:innen sahen in der Produktbezeichnung eine Verbrauchertäuschung, wie der vzbv in einer Pressemitteilung bekannt gab. „Der Produktname ‚Immun Water‘ suggeriert, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat. Das ist nicht belegt und es gibt dafür auch keine Zulassung“, so Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. 

Kein Zusammenhang feststellbar

Das sogenannte Immun Water, welches seit 2022 auf dem Markt ist, wirbt unter dem Produktnamen damit, dass es Vitamin C und D enthält. Auf der Rückseite der Getränkeflasche befindet sich der Hinweis, dass Vitamin C und D zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. 

Der vzbv kritisiert, dass diese Gestaltung den Eindruck erwecke, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Genuss des Getränkes und einer Stärkung des Immunsystems besteht. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind nur zulässig, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind. Sonst liegt ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vor. 

OLG Koblenz aufseiten der Verbraucherschützer

Das OLG Koblenz stellte sich auf die Seite des vzbv und gab der Klage statt. Der Durchschnittsverbraucher geht davon aus, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat. Auch wenn anerkannt ist, dass Vitamin C und D einen positiven Einfluss auf das Immunsystem haben, darf nicht damit geworben werden, dass das Getränk einen positiven Einfluss hat. Die Wirkung auf das Immunsystem wird dem Getränk als solchem zugeschrieben und nicht den Vitaminen. 

Das Unternehmen hat bereits mitgeteilt, dass die Gestaltung seit 2022 nicht mehr verwendet wird. Eine Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hat Granini Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.07.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expertin für Verbraucherschutz- und Strafrecht

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