OLG Frankfurt a.M.
Markenverletzung: Hundebekleidung darf nicht „The Dog Face“ heißen
Das OLG Frankfurt a.M. hat zur Markenverletzung durch das Angebot von „The Dog Face“-Tierkleidung entschieden. Zwar gebe es keine Verwechslungsgefahr, die Verwendung des Zeichens wurde aber dennoch untersagt.
06.07.2022
ca. 3 Min.