Amtsgericht München
Mängelbeseitigung: Käufer haben Mitwirkungspflichten
Die Käuferin verlangte einen Austausch der mangelhaften Möbel, ließ die Monteure dann aber nicht in die Wohnung. Den restlichen Kaufpreis muss sie laut Urteil des AG München nun zahlen (Az. 112 C 10509/20).
06.09.2022
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