OLG Frankfurt am Main
„Ausgezeichnet“ im Testsieger-Logo täuscht den Verbraucher
Wenn ein Test-Logo von Stiftung Warentest mit dem Begriff „Ausgezeichnet“ überschrieben wird, können Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um eine Bewertung der Stiftung handelt.
27.10.2022
ca. 2 Min.