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Ich sehe es auch so, dass der Knackpunkt die Reklamation nach Ende des Winters ist, in Verbindung mit der geforderten größeren Größe. Die Käuferin will sich doch offensichtlich für den nächsten Winter neue Schuhe erschleichen, dann in der Größe, die ihrem mittlerweile gewachsenen Kind dann auch noch passt.
Zwar gilt die Annahme, dass der vermeintliche Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden habe, jedoch lassen die Dauer der Nutzung (Kauf im Herbst, Reklamation erst NACH dem Winter) und die Angabe, dass die Imprägnierung nicht das gehalten hätte, was versprochen worden war, erhebliche Zweifel aufkommen.
Sofern es sich um Qualitätsschuhe und kein Billiggedöns handelt - dann wäre sowieso jede Diskussion überflüssig - wäre doch zu prüfen, inwieweit der Mangel überhaupt vorhanden ist. Entweder sind die Schuhe tatsächlich generell nicht wasserabweisend - dann sollte der Händler dringend seine Artikelbeschreibung anpassen - oder die Kundin hat z.B. Pflegehinweise nicht beachtet, wie dass bei Lederschuhen die Imprägnierung regelmäßig zu erneuern ist usw.
Das Wichtigste ist aber: Der Kundin geht es doch gar nicht um den Grad der Imprägnierung - denn der dürfte ja bei allen Schuhen dieses Modells gleich sein. Wenn sie jetzt die gleichen Schuhe in einer anderen Größe bekäme, wären die also genauso gut oder schlecht wasserabweisend, wie die, die sie jetzt bemängelt.
Die Reklamation macht also in Verbindung mit der Forderung der Kundin gar keinen Sinn.
qed.
Die Frage ist, ob hier überhaupt die Gewährleistung infrage kommt. Hier geht es um einen Verschleiß. Dann kann jeder seine Klamotten innerhalb 2 Jahre umtauschen. Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf den Gebrauch des Käufers.
Sandra aus der Redaktion
14.08.2024
Hallo Ralf,
grundsätzlich hast du Recht: Normaler Verschleiß zählt nicht als Sachmangel. Im Text steht allerdings, dass die Imprägnierung nicht das hielt, was versprochen wurde. Entsprechend dürfen wir davon ausgehen, dass im Shop vielleicht etwas stand, wie „zuverlässiger Schutz gegen Nässe“.
Beachtet werden muss außerdem, dass bei der Frage, ob ein Schaden einfach nur auf Verschleiß zurückzuführen ist, es auch immer um die Qualität des Produktes geht: Wird ein (preisintensives) Qualitätsprodukt erworben, so darf die Kundschaft auf eine lange Haltbarkeit erwerben. Bei billiger Ware sieht es natürlich wieder anders aus.
Mehr dazu gibt es hier: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/137699-verschleiss-sachmangel
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