Die Kundschaft muss Transportschäden sofort melden

Veröffentlicht: 06.08.2024
imgAktualisierung: 06.08.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.08.2024
img 06.08.2024
ca. 2 Min.
Fake oder Fakt?
Händlerbund
Transportschäden an Paketen gehören zum Alltagsgeschäft im Online-Handel dazu. Aber muss die Kundschaft diese Mängel wirklich sofort rügen?


In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.

Bei der Auslieferung von Paketen zur Kundschaft kann es mitunter vorkommen, dass diese – aus welchen Gründen auch immer und auch bei einer noch so guten Verpackung – beschädigt werden und der Inhalt zu Bruch geht. Manchen Päckchen sieht man schon auf den ersten Blick von außen an, dass sie schon einiges durchgemacht haben. In anderen Fällen wird der Schaden erst nach dem Öffnen des Pakets bemerkt. In jedem Fall ist die Kundschaft jedoch verpflichtet, die entstandenen Schäden sofort zu melden. Aber ist das tatsächlich so? Ist die Aussage Fake oder Fakt?

Keine Rügepflicht für Verbraucher:innen

Es ist immer noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Kundschaft dazu verpflichtet wäre, die Lieferung sofort auf mögliche Schäden hin zu überprüfen. Denn solch eine Rügepflicht gibt es zwar für die Beziehung zwischen zwei Kaufleuten (hier geregelt im Handelsgesetzbuch). Für Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen gilt sie aber eben nicht. Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, eine entsprechende Vorschrift zu schaffen. Es gibt daher schlicht und ergreifend keine Vorgabe, wann Transportschäden zu melden sind. Gegenüber dem Transportdienstleister müssen sie somit ebenfalls nicht gemeldet oder die Annahme verweigert werden.

Gewährleistungsrechte bleiben bestehen

Der Kunde oder die Kundin bekommt also ein eingedrücktes Paket geliefert und meldet den Schaden am Produkt erst Tage später dem Händler oder der Händlerin. Verliert die Kundschaft dadurch irgendwelche Ansprüche? Keinesfalls! Die Gewährleistungsrechte, also Reparatur oder die Neulieferung, stehen der Kundschaft auch dann zu, wenn der Transportschaden erst Tage, Wochen oder Monate später angezeigt wird. Zu beachten ist hier nur die regelmäßige Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Händler:innen sollten darüber hinaus vorsichtig sein mit etwaigen Klauseln in den AGB, die diese Rechte beschränken könnten und daher unzulässig sind. Hinweise wie „Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, und die Annahme zu verweigern“ oder ähnlich anmutende Formulierungen sollten dringend vermieden werden. Andernfalls kann das eine Abmahnung zur Folge haben.

Wie seht ihr das? Findet ihr es nachvollziehbar, dass die Kundschaft Mängel nicht sofort anzeigen muss? Sagt uns eure Meinung und tauscht euch unter unserem Instagram-Post aus!

Veröffentlicht: 06.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 06.08.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

Sandra
07.08.2024

Antworten

gerd - natürlich! Falls die Vase erst in einem Jahr kaputt geht und dann noch reklamiert werden kann bzw. kostenlos ausgetauscht. Das ist doch im Sinne des Königs-Kunden. Verpackung existiert dann ganz sicher nicht mehr, aber das muss einfach ein Transportschaden gewesen sein. Würde mich mal interessieren, wie DHL & Co. darauf reagieren, wenn der Händler einen solchen in 1-1,5 Jahren versucht, geltend zu machen Hahahaha.....
ATH
07.08.2024

Antworten

Grober Unfug ist das! Verbraucher sollten offensichtliche Mängel (Fehlmenge, äußerlich erkennbare Schäden etc.) sofort melden müssen. Im Zweifel kann man einen Transportschaden dann selbst nicht mehr rechtzeitig reklamieren. Fehlmengen nach 2, 3 oder mehr Monaten sind in der Regel auch nicht mehr zu überprüfen. Ich bin für Verbraucherschutz, aber in der EU und in DE ist man offensichtlich der Meinung, dass Verbraucher wirklich für NICHTS verantwortlich sein müssen. Das ist Unfug, der beseitig werden muss.
Susanne
07.08.2024

Antworten

Das Problem für den Verkäufer ist, daß z.B. die Deutsche Post DHL Schadensmeldungen bei defekte ausgelieferter Ware nur innerhalb von 7 Tagen akzeptiert. Meldet sich der Kunde später, bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, weil er den Schaden beim Transportdienstleister nicht mehr geltend machen kann. Sehr übel.
gerd
07.08.2024

Antworten

Eine an Schwachsinn nicht zu überbietende Regelung. Ein Verbraucher bestellt einen Artikel und kann den Transportschaden bis zu 2 Jahre nach Lieferung reklamieren. Im "Allgemeinen" ist es so, dass, egal ob gewerblich oder privat, ein Artikel bestellt wird, weil dieser auch benötigt oder gewünscht war, sonst hätte man diesen ja nicht bestellt. Es gibt immer mehr superschlaue Käufer, die sich mit Ihren Rechten bestens auskennen, aber man räumt ihnen ein, dass sie bei Warenannahme einen Transportschaden nicht kontrollieren können und dazu mitunter bis zu 2 Jahre brauchen? Ohne Worte.