Amazon fordert Unterlagen und droht mit Sperrung – Ist das legal?

Veröffentlicht: 26.08.2024
imgAktualisierung: 26.08.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.08.2024
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Startseite des Amazon-Seller-Accounts
dimarik / Depositphotos.com
Mit Amazon sollte man es sich möglichst nicht verscherzen, sonst droht der Rauswurf. Ist es legal, dass Dokumente gefordert werden, die es gar nicht gibt?


So lange, wie es Amazon gibt, gibt es auch die nervenaufreibenden Maßnahmen des Plattform-Riesen. Seien es Steuerunterlagen, WEEE-Nummern oder Versicherungsnachweise. Amazon scheint immer etwas einzufallen, um seine Händlerinnen und Händler zu beschäftigen. Jüngst berichtete uns ein Händler von neuen Anforderungen, die die E-Commerce-Plattform an ihn stellte und damit für ihn ein offenbar unlösbares Problem auslöste.

Handelsregisterauszug – eine unüberwindbare Hürde

Amazon forderte kürzlich unseren Händler auf, die Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister einzureichen, sonst werde man den Account sperren. Frist: 14 Tage. Das Problem dabei war jedoch, dass der Händler ein Einzelkaufmann ist und somit gar nicht im Handelsregister eingetragen ist. Einen Handelsregisterauszug kann er also überhaupt nicht erbringen. Die Panik bei dem Betroffenen war schnell groß, denn diese Situation bringt den Händler in eine prekäre Lage, da Amazon mit strengen Konsequenzen droht.

Die drohenden Sanktionen von Amazon sind einschneidend und erstrecken sich schlimmstenfalls auf die gesamte Existenz. Das weiß jedes Unternehmen, welches schon einmal in die Situation kam. Neben der Sperrung des Händlerkontos kann dies mittelbar auch den Verlust von Rankings und Bewertungen zur Folge haben. Eine Sperrung bedeutet oft auch den Verlust des Zugangs zu bestehenden Bestellungen und Kundendaten, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.

Die Konsequenzen: Kontosperrungen und Geschäftsausfälle

Die rechtliche Situation dahinter ist immer noch komplex: Grundsätzlich ist Amazon als privatwirtschaftliches Unternehmen in der Lage, eigene Regeln und Anforderungen für die Nutzung seiner Plattform aufzustellen. Dazu gehört auch die Forderung nach bestimmten Dokumenten, um die Identität und Seriosität der Händler sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Kunden und der Plattform vor Betrug und unseriösen Angeboten. Untermauert wird so eine Strenge mittlerweile auch durch das Gesetz, das Amazon als Unternehmen in die Mithaftung nehmen kann und dazu beispielsweise Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorschreibt. Als Plattform muss Amazon beispielsweise über die Abfrage der in der Einleitung erwähnten Dokumente sicherstellen, dass Steuern gezahlt werden oder Elektrogeräte registriert sind.

Allerdings muss Amazon dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Es ist fraglich, ob die Forderung nach einem Handelsregisterauszug von einem Unternehmen, welches keinen solchen Auszug haben kann, verhältnismäßig und gerechtfertigt ist. Hierzu spielen auch organisatorische Fragen eine Rolle, denn es entspricht nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, wenn man erst gesperrt wird, bevor man die Gelegenheit erhält, sich als Betroffener zu äußern.

Kann der Händler in unserem Fall nachweisen, dass er nicht ins Handelsregister eingetragen ist, könnte er einen Anspruch darauf haben, dass alternative Dokumente akzeptiert werden. So könnte auch ein Auszug aus dem Gewerberegister gemeint sein. Allerdings spricht bereits diese Unsicherheit dafür, dass mit schlecht durchdachten Aktionen Unternehmen an den Rand ihrer Existenz gebracht werden. Die Szene bietet wieder eine neue Gelegenheit, Amazon als Absatzkanal zu durchdenken.

Alternative Lösungen und Handlungsmöglichkeiten

Für Händlerinnen und Händler, die von Forderungen nach Unterlagen, Angaben oder anderen Dokumenten betroffen sind, gibt es nun verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Zunächst sollten sie bei Unklarheiten den Kontakt zum Amazon-Support suchen und versuchen, eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Das kostet Zeit und Nerven und sollte mit Nachdruck verfolgt werden, ist aber unvermeidbar.

Sollte Amazon auf seiner Forderung bestehen und eine Sperrung drohen, könnte eine rechtliche Prüfung der Situation sinnvoll sein. In einigen Fällen könnten Händlerinnen und Händler Unterlassungsansprüche geltend machen und gegen eine Sperrung vorgehen.

Eine heikle Situation für betroffene Unternehmen

Die Situation stellt viele Amazon-Shops vor große Herausforderungen. Während Amazon grundsätzlich das Recht hat, bestimmte Unterlagen zu fordern, stellt die starre Umsetzung dieser Forderungen Händlerinnen und Händler, die die geforderten Dokumente nicht besitzen oder rechtzeitig beibringen können – oder schlimmstenfalls überhaupt nicht wissen, was von ihnen gefordert wird – vor erhebliche Probleme. Betroffene sollten sich proaktiv um eine Klärung bemühen und notfalls rechtlichen Rat einholen, um existenzbedrohende Sanktionen zu vermeiden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.08.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
15 Kommentare
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Christian Benyi
29.08.2024

Antworten

Mein Konto ist aktuell gesperrt, weil meine Umsatz-ID abgelehnt wird. Vor 2 Monaten musste ich eine neue Gewerbeanmeldung machen, weil Amazon die aktuelle zu alt war. Hat natürlich was gekostet. Was ich echt lustig finde, man soll den Support anrufen.
Jule
27.08.2024

Antworten

Auf jeden Fall ist dieser Artikel nicht genügend recherchiert und vielleicht sind die Information die der/die betroffenen Händler hier gegeben haben nicht korrekt. Amazon kann wohl schon unterscheiden wann ein Verkäufer im Handelsregister eingetragen ist oder nur eine Gewerbeanmeldung hat, weil er Einzelunternehmer ist.
Redaktion
28.08.2024
Vielen Dank für die Reaktion. Leider schreiben Sie Amazon mehr Sachkunde zu, als es in der Praxis der Fall ist. Letztendlich geht es uns nicht nur um diesen einen speziellen Fall, sondern um das generelle Problem, dass Händler:innen mit Anforderungen konfrontiert werden, die sie nicht erfüllen können.
DFr
28.08.2024
"Jule" - ich frage mich, wie Sie zu diesem Schluss kommen können. Weil Sie soetwas noch nie gehört haben? Weil Sie zu amazon gehören? Oder weil Sie selbst noch keine solche Nachfrage bekommen haben? mehr fällt mir nicht ein - erst recht kein ansatzweise belastbarer Hintergrund. Ich BIN Einzelunternehmer, nicht im Handelregister eingetragen und Amazon wollte vor einem Jahr einen Handelsregisterauszug von mir - wobei ich zu dem Zeitpunkt nicht auf amazon anbot sondern lediglich amazon-pay im eigenen Webshop nutzte. Ich habe meine Gewerbeanmeldung und einen entspr. Hinweis hochgeladen und als noch irgendeine Nachfrage kam habe ich die Zahlungsmethode bei mir gestrichen. Weitere Energie in das Thema zu stecken lohnte für mich nicht - ich hatte nicht das Gefühl, das dort Menschen mit einer fachlichen Qualifikation sitzen.
J.W.
27.08.2024

Antworten

Wir hatten das auch, kommend aus einem anderen Vorfall. Nach drei Monate Sperre hat das dann ein Anwalt vom Händlerbund gelöst. Amazon reagiert bei Anwälten sofort und wir hatten plötzlich sehr befähigte Amz-Mitarbeiter am Telefon. In Zukunft werden wir bei solchen Störungen wesentlich eher auf einen Anwalt zurückgreifen, so ärgerlich und unnötig das sein sollte. Aber Amz braucht das. Und wenn ich was empfehlen darf, kein FBA (Ware hängt dann fest) und bloß diversifizieren. Sonst ist es das Ende.
ralf
27.08.2024

Antworten

Ob legal? Nein, aber bald egal, dank Temu.
Sigi
27.08.2024

Antworten

@Sabine: ich hatte täglich geschrieben, ich hatte täglich bis wöchentlich neuen "Fall" geöffnet, weil der alte mit sinnfreiem Textbaustein "gelöst" war. mittlerweile / seit 1,5 Jahren verkaufe ich nicht mehr bei amazon, alles auf andere Plattformen verlagert. es ist eine Riesengroße Erleichterung, nicht mehr bei amazon verkaufen zu müssen :o)
K.I
27.08.2024

Antworten

Meinung: Amazon spielt schon lange Gott und unsere Politik macht den großen Fehler so ein Unternehmen nicht in die Schranken zu weisen! Die können es einfach nicht. Es ist kein FACHPERSONAL! Dann müssen hier endlich Gesetzte überarbeitet werden damit auch Deutschland und ihre Händler nicht nur der Spielball von Amazon sind / bleiben!
Frau Sabine
27.08.2024

Antworten

Ich denke dass es hier etwas falsch dargestellt wird. Ja, Amazon fragt nach ob das Gewerbe noch existiert, dazu ist aber auch eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung ausreichend. Inzwischen hat Amazon ein bisschen gelernt und weiss, das nicht jedes deutsche Unternehmen im HRG eingetragen ist/sein muss. Zudem gibt Amazon eine Frist von 60 Tagen. Ich musste dies jüngst nachliefern, ärgerlich ist dass diese Zweitschrift jedesmal Gebühr kostet. Tipp gegen den zähen Support: täglich schreiben. Täglich einen Fall eröffnen. Irgendwann scheint ein Mensch zu reagieren.
Robert
27.08.2024

Antworten

Ehrlich gesagt sollte die Redakteurin dieses Artikels zuerst selbst den Amazon Support kontaktieren und dann den Artikel ohne den Tipp, den Amazon Support zu kontaktieren, erneut veröffentlichen. Ich nehme an, der Artikel ist ironisch gemeint.
J.L.
27.08.2024

Antworten

Wer sich mit Amazon, als wo möglicher einzige Handelsplattform, in Abhängigkeit begibt, ist selber schuld. Wir sehen das immer gelassen und Drohungen von Amazon von Sperrungen von Artikel oder Account etc, kontern wir gleich mit der eigenen Drohung mit ner Klage gegen Amazon und Schadensersatzansprüchen. Klar wir machen nicht viel mit Amazon und daher können wir uns das natürlich erlauben, aber klar ist auch das Amazon nicht vor Gericht gehen will, denn wenn die verlieren, dann hat das Konsequenzen für alle mit richtig viel Kosten für Amazon. Das selbe nebenbei machen wir auch mit eBay und die haben von uns auch schon mal ein Mahnbescheid erhalten. Man muss sich mal trauen und noch schöner wäre es wenn sich betroffene mal zusammen schließen würden und Gemeinschaftlich dagegen vor gehen würden anstelle immer als Einzelkämpfer unterwegs zu sein = Kostenrisiko kleiner und def. zeigt dies auch schneller und besser Wirkung.
Kam
27.08.2024

Antworten

Danke für den Beitrag, das hatten wir auch schön des öfteren, die Gewerbeanmeldung mit aktuellem Stempel hat immer ausgereicht..
Tim
27.08.2024

Antworten

Ist bekannt und eigentlich seit ein paar Wochen gelöst. Einfach die Gewerbeanmeldung hochladen. Vorher den Support informieren kann nicht schaden, aber das Problem ist bekannt. Die Anerkennung des Nachweises erfolgt in der Regel sehr schnell also am selben Tag.
Alex
27.08.2024

Antworten

"Zunächst sollten sie bei Unklarheiten den Kontakt zum Amazon-Support suchen und versuchen, eine verbindliche Auskunft zu erhalten." lol
DanTheMan
26.08.2024

Antworten

Amazon macht also Probleme mit angeforderten Dokumenten und man soll den Support kontaktieren... sehr prägnanter Artikel... nicht...