Neue Pflichten für Händler: Amazon verweist auf Frist zur Produktsicherheit

Veröffentlicht: 10.09.2024
imgAktualisierung: 10.09.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.09.2024
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ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Amazon auf einem Smartphone
Mactrunk / Depositphotos.com
Amazon mahnt seine Marktplatz-Seller, die neuen Regelungen rund um die Produktsicherheit einzuhalten. Wer die Frist übergeht, dem drohen scharfe Konsequenzen.


Online-Händlerinnen und -Händler müssen sich im letzten Quartal auf rechtliche Neuerungen einstellen: Mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft – nämlich am 13. Dezember 2024 – tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese soll sicherstellen, dass Produkte innerhalb der EU bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, weshalb sich betroffene Branchen-Player nicht nur an neue Informationspflichten halten, sondern unter anderem auch eine Risikoanalyse durchführen müssen.

Seit Monaten beschäftigen die neuen Regelungen die Branche. Nun hat auch Amazon zur Beachtung der Frist gemahnt: Marktplatz-Verkäuferinnen und -Verkäufer, die Nicht-Lebensmittel in den EU-Stores des Konzerns verkaufen, müssen bis zu eben jener Frist nachweisen, dass sie alle Pflichten einhalten. 

Neuer Abschnitt auf Produktdetailseite 

Für die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben und die Verwaltung der Compliance-Anforderungen hat Amazon einen neuen Abschnitt auf der Produktdetailseite hinterlegt. Dieser nennt sich „Sicherheit und Produktressourcen“.

In einer Mitteilung im SellerCentral heißt es dazu an die Händlerinnen und Händler: „Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.“ Seller könnten demnach auch leicht prüfen, ob die Übermittlung der notwendigen Compliance-Informationen erfolgt sei. Die Daten seien außerdem auch für die Verbraucher leicht zugänglich.

Deaktivierung bei Verstößen

Seller, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten, haben mit massiven Einschnitten zu rechnen: Bei Verstößen sollen die betroffenen Angebote deaktiviert werden – beispielsweise in solchen Fällen, in denen abgelaufene Verträge oder ungültige Informationen hinterlegt wurden, erklärt Amazon. 

Um nicht in zeitliche Bedrängnisse zu geraten, rät Amazon den Marktplatz-Akteuren, frühzeitig zu handeln und „die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen“, heißt es weiter.

Schon rundum informiert?

Um Unternehmen bestmöglich auf die bevorstehenden Pflichten vorzubereiten, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten bereits ausführlich zur neuen Produktsicherheitsverordnung der EU informiert. Weiterführend empfehlen wir unter anderem folgende Beiträge:

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Hans
16.09.2024

Antworten

Ich steh da völlig auf dem Schlauch. So unübersichtlich wie Amazon das aufbaut, weiß gar nicht, was und wo ich überhaupt was eintragen muss. Bei Ebay ist das völlig unkompliziert.
Stephan Eschen
14.09.2024

Antworten

Wir verkaufen nur Kosmetik. Cremes und Seren in Ampullen. Was soll es da für Sicherheitsinformationen geben ? Ist "nur zur äusserlichen Anwendung" etwa ein Sicherheitshinweis ?
Redaktion
16.09.2024
Hallo Stephan, ja, dieser Hinweis sollte dann auf der entsprechenden Produktdetailseite hinterlegt werden.
Gruß, die Redaktion
Ralf
11.09.2024

Antworten

Der reinste Irsinn. Die GPSR ist noch nicht mal das Problem, sondern wie Amazon die Bearbeitung umsetzt. Wir haben bei Amazon ca. 180.000 Artikel. Alle Artikel benötigen keinen Warnhinweis. Wir müssen jetzt hingegehen und bei allen Artikeln anklicken, das dieses Produkt keinen Warnhinweis hat. Für jedes Produkt sind dabei 5 Klicks nötig. Fast 1 Mio Klicks. Wir müssen ca. 1800 Artikel am Tag schaffen und das Kalendertäglich inkl. Wochenende. Dann kann man auf der Liste immer nur eine Seite vor und zurück. Schmiert der Browser bei Seite 150 ab oder man muss sich neu Einloggen oder verklickt sich muss man wieder auf Seite 1 anfangen und sich bis auf Seite 150 durchklicken. Ein kleiner Teil ist nach ca. 2 Stunden von der Liste verschwunden andere bleiben 2 Wochen in der Liste und länger. Man erkennt gar nicht ob der Artikel schon geklickt wurde, mann muss sich reinklicken und brauch 4 Klicks um zu sehen ob man den Artikel schon bearbeitet hat. Amazon schafft die Überprüfung selber überhaupt nicht. Mit Tagessgeschäft sind die 1800 am Tag selbst mit 5 Leuten kaum zu schaffen. Ein Massenupload ist laut Amazon nicht möglich. Laut Fachabteilung muss jeder Artikel einzeln bestätigt werden. ein Händler hat 300.000 Briefmarken bei Amazon. der ist noch schlimmer dran. Der ist alleine. Bei Ebay, wo man nicht bestätigen muss, dass das Produkt keinen Warnhinwes benötigt, wäre dies dank Massenbearbeitungsmodul eine Arbeit für eine Person von 2 Tagen. Unmöglich für viele kleine Händler dies zu schaffen.
Bettina
11.09.2024

Antworten

Guten Tag, leider auch hier stoße ich auf Unverständnis. Gemäß der neuen tollen EU-Verordnung, geht es hier um Produkte die am 13.12.2024 eingekauft und vertrieben werden. Alle anderen Produkte in der Zeit davor, wenn sie bereits vorher der EU Norm entsprochen haben, zählen nicht dazu! Weiterhin werden von Amazon Produktsicherheiten verlangt, wo es dies gar nicht gibt bzw. erforderlich ist! - Bleistifte, Bekleidung, CD usw. -- Absurd!
Kamm
11.09.2024

Antworten

Amazons KI funktioniert nicht richtig. Amazon wirft Angebote raus, weil angeblich vorgeschriebene Angaben z.B. für Elektrogeräte fehlen obwohl es sich bei den Angeboten um kein Elektrogerät handelt.
Frank
10.09.2024

Antworten

Mir ist aufgefallen das bei vielen Produkten unter Videospiele , z.B. "Super Nintendo Spiele" unter verantwortliche Personen unterschiedliche Personen oder Firmen stehen. Einige (auf große Firmen) geben einfach ihren Namen an und andere eine Firma aber auch Adressen aus dem Ausland die anscheinend nichts damit zu tun haben. Wie soll das alles auf Richtigkeit kontrolliert werden? Was passiert wenn man wie vermutlich einige auch einfach eine Adresse angibt die nichts mit dem Produkt zu tun haben?
Robert
10.09.2024

Antworten

Seit zwei Wochen herrscht im Amazon Sellerforum große Unruhe wegen dieser Anforderungen. Viele Händler müssen über 100.000 Artikel einzeln bearbeiten, und Amazon hat es bis dato nicht geschafft, einen effizienten Eingabeprozess anzubieten. Einige Händler berichten sie würden Monate benötigen um alles sauber einzugeben. Kann man sich auch selbst ausrechnen, wie viele Artikel am Tag bearbeitet werden müssen um es bis zum 13.12.2024 zu realisieren. Die Situation ist derzeit katastrophal. Nach erfolgreicher Dateneingabe oder ähnlichem passiert tagelang seitens Amazon gar nichts. Amazon hinkt enorm hinterher und vereinfacht den Prozess nicht. Wenn wir Händler die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllen können, muss Amazon eben Umsatzeinbußen in Kauf nehmen. Konsequenzen durch Amazon wird es meiner Meinung nach kaum geben, denn Amazon will das weiterhin verkauft werden kann. Amazon wird sich sicher eine Lösung einfallen lassen. Es geht Amazon letztlich nur ums liebe Geld und sie üben jetzt massiv Druck auf uns Händler aus, weil sie Angst haben Umsatzeinbußen hinzunehmen. Kann sich Amazon bei der EU dafür bedanken.