So will das Finanzamt mit der E-Rechnung Steuerbetrug bekämpfen

Veröffentlicht: 29.07.2024
imgAktualisierung: 29.07.2024
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.07.2024
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Mann schiebt Aktenordner weg und arbeitet mit Laptop.
AndreyPopov / Depositphotos.com
Mit der kommenden Pflicht zur E-Rechnung möchte sich das Finanzamt stärkere Kontrolle über die Finanzen deutscher Unternehmen sichern.


Ab kommenden Jahr wird schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung ausgerollt. Dann haben zunächst alle Unternehmen das Recht, die rein digitalen Rechnungen zu versenden – was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass alle anderen Unternehmen in der Lage sein müssen, diese zu empfangen. Ab 2028 soll die E-Rechnung schließlich für sämtliche Betriebe verpflichtend sein.

Doch der allgemeine Konsens, dass die Umstellung vornehmlich der Digitalisierung sowie Vereinfachung buchhalterischer Prozesse dient, ist offenbar nur die halbe Wahrheit. Wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der FAZ betonte, liegt das Hauptaugenmerk viel mehr in der dadurch verbesserten Kontrolle durch die Finanzämter.

Ziel ist vor allem eine bessere Datenauswertung

Rechnungen und Steuererklärungen machen den wenigsten Menschen wirklich Spaß. Diejenigen, denen es Spaß macht, werden Buchhalter:innen. Mit der E-Rechnung kann deren Arbeit nun in jedem Fall etwas verschlankt werden. Schließlich ermöglicht die Vereinheitlichung des Rechnungsformats, dass Daten schneller von Programmen ausgelesen und weiterverarbeitet werden können.

Genau dieses Auslesen von Daten ist es nun, so Karbe-Geßler, worum es der Finanzverwaltung eigentlich geht. Denn sobald sämtliche Rechnungen rein digital versendet werden, haben auch die Finanzämter die Möglichkeit, diese in Echtzeit auszulesen. Die Rechnungen laufen dabei im Versandprozess über eine spezielle Plattform, welche dem Fiskus ein Abgreifen ermöglicht.

Schluss mit Umsatzsteuerbetrug

Eines der Hauptübel, welches damit bekämpft werden soll, ist der Umsatzsteuerbetrug – vorrangig die Art, die unter dem Namen Karussellgeschäft bekannt ist. Bei der Masche schicken sich verschiedene, zusammengehörige Unternehmen gegenseitig Rechnungen, inklusive einer fälligen Umsatzsteuer.

Da diese im B2B-Bereich eine erstattungsfähige Vorsteuer ist, versuchen die Kriminellen, sie sich danach zurückerstatten zu lassen. Derzeit fällt dieser Betrug oft erst auf, wenn die Kriminellen mit satten Gewinnen abgehauen sind. Dank der E-Rechnung sollen derartige Verstrickungen deutlich schneller auffliegen. In Italien, wo die E-Rechnung bereits länger Pflicht ist, konnten hierdurch Steuermehreinnahmen von 3,6 Milliarden Euro erzielt werden – Gelder, die ansonsten in vielen Fällen am Fiskus vorbeigeflossen wären. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.07.2024
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Expertin für Nachhaltigkeit

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