Ab kommenden Jahr wird schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung ausgerollt. Dann haben zunächst alle Unternehmen das Recht, die rein digitalen Rechnungen zu versenden – was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass alle anderen Unternehmen in der Lage sein müssen, diese zu empfangen. Ab 2028 soll die E-Rechnung schließlich für sämtliche Betriebe verpflichtend sein.
Doch der allgemeine Konsens, dass die Umstellung vornehmlich der Digitalisierung sowie Vereinfachung buchhalterischer Prozesse dient, ist offenbar nur die halbe Wahrheit. Wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der FAZ betonte, liegt das Hauptaugenmerk viel mehr in der dadurch verbesserten Kontrolle durch die Finanzämter.
Ziel ist vor allem eine bessere Datenauswertung
Rechnungen und Steuererklärungen machen den wenigsten Menschen wirklich Spaß. Diejenigen, denen es Spaß macht, werden Buchhalter:innen. Mit der E-Rechnung kann deren Arbeit nun in jedem Fall etwas verschlankt werden. Schließlich ermöglicht die Vereinheitlichung des Rechnungsformats, dass Daten schneller von Programmen ausgelesen und weiterverarbeitet werden können.
Genau dieses Auslesen von Daten ist es nun, so Karbe-Geßler, worum es der Finanzverwaltung eigentlich geht. Denn sobald sämtliche Rechnungen rein digital versendet werden, haben auch die Finanzämter die Möglichkeit, diese in Echtzeit auszulesen. Die Rechnungen laufen dabei im Versandprozess über eine spezielle Plattform, welche dem Fiskus ein Abgreifen ermöglicht.
Kommentar schreiben