Im Dezember kommen mit der neuen Verordnung rund um die Produktsicherheit umfangreiche rechtliche Vorgaben auf Unternehmen zu. Doch die Produktsicherheitsverordnung ist nicht die einzige neue Pflicht, mit der sich Online-Händlerinnen und -Händler auseinandersetzen müssen.

Am 30. Dezember 2024 endet eine 18-monatige Übergangsfrist, sodass ab diesem Datum die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte anzuwenden ist. Sie gilt dann zunächst für alle Nicht-KMU. Kleine und mittelständische Unternehmen haben noch etwas länger Zeit: Für sie sind die Pflichten aufgrund einer 24-monatigen Übergangsfrist erst ab dem 30. Juni 2025 bindend.

Dass Händlerinnen und Händler nicht tatenlos bleiben dürfen, sondern sich aktiv mit den verpflichtenden Vorgaben auseinandersetzen und für deren Einhaltung sorgen müssen, daran hat nun auch Amazon in einer Nachricht an seine Seller erinnert.

Welche Händler und Produkte sind betroffen?

Hinter der neuen Regelung steht das Ziel der Europäischen Union, nachhaltiger zu werden und einen Beitrag gegen die weltweite Schädigung und Rodung von Wäldern vorzugehen – es geht also um den Kampf gegen Entwaldung und Walddegradierung.

Betroffen von der neuen Regelung sind gleichermaßen Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Palmöl oder auch Rinder, sowie Erzeugnisse, die aus den entsprechenden Rohstoffen hergestellt werden. Darunter fallen dann wiederum zahlreiche Produkte wie beispielsweise Möbel, Bücher und Druckerpapier, Schokolade und Kaffeebohnen, aber auch Tierfutter und Leder sowie unter Umständen Produkte aus Holz oder solche mit Holz-Elementen.

Amazon verweist in einer Mitteilung im SellerCentral darauf, dass die EU in ihren Ausführungen rund um die neue Verordnung auch konkret beschreibt, welche Produkte und Erzeugnisse betroffen sind: Im Anhang I der Verordnung können sich Händlerinnen und Händler entsprechend informieren, ob sie selbst betroffen sind.

Amazon: Nachweise womöglich erforderlich

Um rechtssicher zu bleiben und etwaige Fragen und Probleme zu klären, verweist Amazon im Fall der Fälle auf die Möglichkeit, sich rechtlich von Experten beraten zu lassen. Der Konzern schreibt dazu: „Sie können externe Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um festzustellen, ob Ihre Produkte von dieser neuen Verordnung betroffen sind, und um Ihre Verpflichtungen zu beurteilen.“ 

Darüber hinaus sollten sich Unternehmen darauf gefasst machen, dass Amazon bei seinen Marktplatz-Sellern konkret nachfragt und sie Dokumente vorlegen müssen, die die Einhaltung der Pflichten belegen: „Unter Umständen fordern wir Nachweise dafür an, dass Ihre Produktangebote dieser Verordnung entsprechen“, schreibt der Konzern weiter.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com