Amazons Preiskontrolle: Bundeskartellamt startet Händlerbefragung

Veröffentlicht: 02.09.2024
imgAktualisierung: 02.09.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.09.2024
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ca. 2 Min.
Amazon-Logo an Hausfassade, das Unternehmen steht im Visier des Bundeskartellamtes
Skorzewiak / Depositphotos.com
Das Bundeskartellamt intensiviert seine Untersuchung gegen Amazon. Hierzu werden nun auch die betroffenen Händlerinnen und Händler befragt.


Das Kartellrecht wurde entwickelt und immer wieder erweitert, um großen Digitalkonzernen wie Amazon, Google und Meta genauer auf die Finger zu schauen. Von seinen Befugnissen macht das Bundeskartellamt intensiv Gebrauch und hat die wettbewerbsgefährdenden Praktiken auf dem Amazon-Marktplatz in den Fokus genommen. In einem laufenden Verfahren sind nun auch die betroffenen Seller gefragt, ihre Erfahrungen zu Amazons Preiskontrolle zu teilen.

Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt weitet Untersuchungen gegen Amazon aus

Im Fokus des Bundeskartellamtes stehen unter anderem zwei Praktiken von Amazon: Erstens die Preiskontrollmechanismen, bei denen Amazon durch den Einsatz von Algorithmen die Preisgestaltung seiner Seller überwacht. Diese Kontrolle kann dazu führen, dass Angebote schlechter auffindbar sind oder sogar komplett von der Plattform verschwinden, was für die Shops massive Nachteile bedeutet.

Zweitens untersucht das Amt das sogenannte „Brandgating“, bei dem Amazon in Zusammenarbeit mit Markenherstellern entscheidet, wer bestimmte Markenprodukte auf dem Marktplatz verkaufen darf und wer nicht. Diese Praxis könnte kleinere Unternehmen benachteiligen und ihren Zugang zu beliebten Produkten beschränken. Zu ersterem holt sich das Bundeskartellamt nun Schützenhilfe der vorrangig Betroffenen – nämlich der Amazon-Händlerinnen und -Händler.

Amazon unter Druck: Kartellamt startet Händlerbefragung

Im Rahmen der Ermittlungen informiert uns das Bundeskartellamt heute über eine Online-Befragung von 2.000 repräsentativ ausgewählten Amazon-Dritthändlerinnen und -händlern, um detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Preiskontrollen zu sammeln. Dafür hat das Bundeskartellamt von Amazon zuvor die Kontaktdaten aller in Deutschland ansässigen Händlerinnen und Händler angefordert, die auf dem deutschen Amazon-Marktplatz tätig sind und schließlich nach vordefinierten Kriterien eine Gruppe von 2.000 Unternehmen für die Befragung ausgewählt.

Die Befragung soll klären, wie stark die Shops durch Amazons Preisüberwachung in ihrer Preisgestaltung eingeschränkt werden und ob dies zu einer Verringerung des Wettbewerbs auf dem Marktplatz führt. Die Ausgewählten erhalten per E-Mail Zugang zu einem elektronischen Fragebogen.

Was ist nun zu tun?

Die Teilnahme an einer Befragung durch das Bundeskartellamt ist in der Regel freiwillig. Soweit es also nicht explizit in den versandten Mails kommuniziert wird, ist die Teilnahme nicht verpflichtend. Sie kann jedoch eine wichtige Gelegenheit sein, die eigene Sichtweise und Erfahrungen einzubringen.

Auch die Angst vor Repressalien steht verständlicherweise im Raum, denn viele fürchten, negative Äußerungen könnten den eigenen Amazon-Shop in Gefahr bringen. Das Bundeskartellamt erhebt in der Regel Daten anonymisiert, um die Identität der Befragten zu schützen. In vielen Fällen werden die Antworten so verarbeitet, dass einzelne nicht direkt identifizierbar sind.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 02.09.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
10 Kommentare
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ks
07.09.2024

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Als wirklich kleiner Händler habe ich mich bewusst von amazon ferngehalten und bereue es nicht. Die unlauteren Praktiken von amazon sind doch nichts Neues. Jeder Händler kann sich überlegen, ob er das auf Dauer mitmacht oder ob es nicht besser ist, sich einen anderen Marktplatz zu suchen, der vielleicht weniger Reichweite hat, aber dafür auf Augenhöhe mit den Händlern kommuniziert. Und wenn er dann noch in der EU ist, sollte es auch weniger rechtliche Probleme geben. Wenn wiederum genügend Händler diesen Weg gingen, würde auch die übergroße Marktmacht von amazon bröckeln.
Opki
04.09.2024

Antworten

Dann hoffen wir mal, dass auch die richtigen 2000 Händler angeschrieben wurden. Auch wir bekommen täglich eMails von az., das Angebote ausgeblendet werden, weil sie angeblich "zu teuer" sein sollen. Hier werden aber Staffelpreise oder Versandkosten nicht berücksichtigt. 8,49€ (Ein "Mondpreis" mit Verkauf/Versand durch az.) ist dann laut az "günstiger" und bekommt die Buybox als 3,89€ (Versand durch uns). Das Produkt liegt bei UVP 3,94€. Sind wir alleiniger Verkäufer, wird die Buybox dann einfach ausblendet ...
André
03.09.2024

Antworten

Leider öffnet sich über den Link nur ein Pressetext, eine Umfrage jedoch kommt nicht wo genau finde ich diese? Danke.
Redaktion
03.09.2024
Hallo André, wie im Text beschrieben handelt es sich nicht um eine öffentliche Umfrage. Stattdessen wurden durch das Bundeskartellamt 2.000 repräsentative Amazon-Händler:innen ausgewählt und direkt kontaktiert.
André
03.09.2024

Antworten

Wir mussten auch schon öfter mal Angebote aus Amazon nehmen, weil diese blockiert wurden, weil Amazon der Preis zu hoch war, dabei war es schon einige Male sogar unter unserem Einkaufspreis. Wir können die Preise die Amazon einen vorschlägt nicht nehmen, da wir allein schon wegen den hohen Gebühren dann hohe Verluste damit machen würden. Ich habe gesehen gleiche Artikel kosten bei Ebay sogar 500 Euro und wurden verkauft, während Amazon uns Preis von unter 30 Euro vorschlug, um die Angebote wieder aktivieren zu können. Mit dem Verkäuferservice telefonieren oder chatten bringt sowieso nichts, die Inder dort haben null Ahnung von jeglichen Problemen und können und wollen auch nicht helfen, die werden doch nur für ihre Zeit bezahlt, aber nicht für Hilfe.
Merten
03.09.2024

Antworten

Da ja eigentlich immer der Preiswerteste im Einkaufswagenfeld steht, haben wir Amazon Angebote Preislich unterboten nur um zu sehen was passiert. Wenn Amazon selber ein Artikel verkauft, hat man keine Chance dort in das Einkaufswagenfeld zu kommen. Egal welchen Preis man angibt, nur wenn Amazon selber nicht verkauft, dann funktioniert recht Zeitnah. Kann mann relativ leicht überprüfen.
T.J
03.09.2024

Antworten

Schade das ich nicht zu den Auserwählten gehöre. Was bei mir von Amazon abgeht ist kein Einzelfall, aber krass. Amazon KI vergleicht Preise von gebrauchten CD,DVD, BluRay und Co mit Neuware und verpflichtet den Niedrigen Preis des gebraucht Artikel , bei Neuware. Wenn du nicht parrierst, schwupp , rausgeschmissen. Wenn du seltene Raritäten hast, kein anderer sie hat, egal, zu teuer... Raus damit. Weiter gehts mit Wii , Ps1,2,3,4 Spielen. Keine Elektro teile aber verlangen WEEE nummer. Gibts nicht, ok raus damit. So geht´s immer weiter. Vieles haben wir aber leider auch den EU Regelungen zu verdanken, das Händler plötzlich vor Tatsachen gestellt werden, wie GPSR für Bücher, Filme, Musik und CO. Ernsthaft ????
K.I
03.09.2024

Antworten

der Satz: "Auch die Angst vor Repressalien steht verständlicherweise im Raum, denn viele fürchten, negative Äußerungen könnten den eigenen Amazon-Shop in Gefahr bringen" -- sagt absolut alles über die Praktiken von Amazon aus. Oft fühlt es sich wie eine Diktatur an! Das hat mit FAIR alles so gar nichts zu tun.
KL
03.09.2024

Antworten

Wir als kleines Unternehmen sind auch mehrfach betroffen. Hier einige Praxisbeispiele: Wir verkaufen erfolgreich ein Produkt für 10 €. Plötzlich bietet Amazon das gleiche Produkt für 4 € an und verkauft es innerhalb von 10 Tagen. Danach werden alle Drittanbieter entfernt, weil der Preis laut Amazon KI "unangemessen hoch" ist. Ein anderes Beispiel: Wir verkaufen ein Produkt für 6 €. Amazon bietet es für 2 € an und setzt eine Mindestbestellmenge von 3 Stück (was anderen Drittanbietern untersagt ist), wodurch wir ausgeschlossen werden, da unsere Preise "zu hoch" sind. Das „Brandgating“ ist ebenfalls problematisch: Wir verkaufen erfolgreich eine Marke, dürfen plötzlich diese Produkte nicht mehr anbieten und eine Freischaltung ist unmöglich. Der Verkäufersupport von Amazon hilft in solchen Fällen nicht weiter, was dazu führt, dass wir Ware auf Lager haben, die wir nicht verkaufen können. Eine neue Maßnahme von Amazon ist die Einbehaltung des Verkaufserlöses für mindestens 10 Tage (Liefertag der Bestellung + 7 Tage), wodurch ständig Gelder blockiert sind. Wenn man die Verkaufserlöse aller Drittanbieter über 10 Tage als Kapitalanlage zusammenrechnen würde, wäre das ein beachtlicher Betrag, den Amazon für den eigenen Cashflow nutzt – natürlich ohne diese eingefrorenen Beträge zu verzinsen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum dieser Prozess so lange dauert. Die erste Pressemitteilung gab es bereits am 06.07.2022, gefolgt von einer weiteren am 14.11.2022. Es sind mittlerweile zwei Jahre vergangen, und wie viele Unternehmen sind in dieser Zeit aufgrund des Missbrauchs durch Amazon in die Insolvenz gegangen? Es ist leider vorstellbar, dass es noch weitere vier Jahre dauern könnte, bis diese Praktiken endlich untersagt werden. In dieser Zeit werden sicherlich noch viele weitere Unternehmen pleitegehen.
H.-P.
03.09.2024

Antworten

Amazon informiert uns den Preis zu senken, damit wir in das Einkaufswagenfeld gelangen. Wer steht im Einkaufswagenfeld? Amazon mit einem kleineren Preis und einer angekündigten Lieferzeit (Versandfertig) in 3 bis 7 Monaten (!!!). Ich könnte im Kreis kotzen.