Diese Infos dürfen beim Verkauf von Lebensmitteln nicht fehlen

Veröffentlicht: 22.07.2024
imgAktualisierung: 22.07.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.07.2024
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ca. 2 Min.
Lebensmittel
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Fehlende Informationen beim Verkauf von Lebensmitteln und der fehlende Grundpreis wurden in dieser Woche abgemahnt.


Neben zahlreichen Werbeaussagen, die beim Verkauf von Lebensmitteln für eine Abmahnung sorgen, kann auch das Fehlen von wichtigen Informationen zum Problem werden. So sorgte die Lebensmittelinformationsverordnung in dieser Woche für Abmahnungen unter Online-Händler:innen. 

Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum

Wer mahnt ab? SHE Medien & Handel UG (vertreten durch Rechtsanwalt Thiemo Wenck)
Wie viel? 1.517,24 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Händler:innen, die online Lebensmittel verkaufen, müssen daran denken, der Kundschaft alle wichtigen Informationen bezüglich der Produkte bereitzustellen. Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Angaben verpflichtend sind. Artikel 9 der Verordnung legt fest, dass die Bezeichnung des Lebensmittels und die Zutatenliste vorhanden sein müssen. Auf dem Produkt selbst muss sicher außerdem das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden.  Der Händler hatte hier die Bezeichnung des Lebensmittels nicht auf deutscher Sprache angegeben und zudem befand sich kein Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Produkt, wie ein Testkauf ergeben hatte. Diese fehlenden Angaben fielen einem Mitbewerber auf, der dem Händler prompt eine Abmahnung zukommen ließ.

Fehlende Hersteller- und Nährwertangaben

Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Wie viel? 243,95 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Wieder sorgte die Lebensmittelinformationsverordnung für eine Abmahnung. In diesem Fall hatte der Händler keine Nährwertabgaben zur Verfügung gestellt. Diese gehören nach Artikel 30 der Lebensmittelinformationsverordnung allerdings zu den Pflichtangaben. Ferner fehlten auch Angaben bezüglich des Herstellers des Lebensmittels. Auch diese Angaben sind verpflichtend und ein Fehlen kann nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften abgemahnt werden.

Fehlender Grundpreis bei Klebeband

Wer mahnt ab? EuroConsum e.V.
Wie viel? Keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Grundpreisangabe ist nicht nur bei Lebensmitteln entscheidend, auch bei Kosmetik und Farbe spielt sie eine Rolle. Doch auch beim Verkauf von Klebeband oder anderen Produkten, die nach Länge oder Fläche verkauft werden, ist der Grundpreis verpflichtend. Diese Angabe hatte eine Händlerin von bedrucktem Klebeband, sogenanntes Washi Tape, unterlassen und wurde daraufhin abgemahnt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expertin für Verbraucherschutz- und Strafrecht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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CE
25.07.2024

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Guten Tag zusammen, der Artikel ist nicht ganz klar was die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums betrifft. Laut unserem Kenntnisstand ist es zur Zeit (07-2024) nicht zwingend nötig das MHD des Produktes IM SHOP anzugeben. Einige Webshop die sich auf Restposten / MHD-knappe Ware spezialisiert haben geben dies aber an. Es wäre ein erheblichen Aufwand die MDH Daten im Shop aktuell zuhalten / zu pflegen. Selbstverständlich muss dann bei der Ware selber das MHD auf dem Artikel angegeben sein. Liegen Ihnen hier andere Infos vor, wäre das sehr interessant. Vielen Dank __________________________________________________________________________ Antwort der Redaktion Hallo CE, tatsächlich war hier gemeint, dass die Angabe auf dem Produkt selbst gefehlt hat. Darauf wurde der Abmahner durch einen Testkauf aufmerksam. Um es noch deutlicher zu machen, haben wir die entsprechende Stelle im Text noch einmal angepasst. Beste Grüße die Redaktion