Um seine KI-Modelle künftig trainieren zu können, will Meta als Mutterkonzern von Facebook und Instagram die Daten der Nutzenden mit einer Änderung der Richtlinien verwenden. Für die Datennutzung wartet Meta jedoch nicht erst auf die Zustimmungen der Personen. Vielmehr müssen diese aktiv widersprechen, wenn sie mit der Verwendung nicht einverstanden sind. Auf dieses Vorgehen wurde nun auch der Verbraucherschutz aufmerksam. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Meta abgemahnt und fordert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. 

Ungefragte Verwendung von Inhalten verhindern

Wer nicht möchte, dass die auf Instagram, Facebook oder Threads veröffentlichten Inhalte von Meta zum Training seiner KI verwendet werden, muss aktiv widersprechen. Der Konzern stellt dafür ein Online-Formular bereit. Wo dieses Formular zu finden ist und was es dabei zu beachten gibt, haben wir hier zusammengefasst. Nutzende sollten allerdings schnell aktiv werden, denn die Möglichkeit zum Widerspruch gewährt Meta nur noch bis zum 26. Juni.

Die Verbraucherzentrale NRW ist bereits tätig geworden und hat den Konzern abgemahnt und die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Damit soll verhindert werden, dass Inhalte der Nutzenden ungefragt verwendet werden. 

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Widerspruch zu umständlich und nicht nutzerfreundlich

Über die Änderungen der Datenschutzrichtlinien soll Meta die Nutzenden in den vergangenen Tagen informiert haben. Auf das Widerspruchsrecht sei ebenfalls hingewiesen worden. Die Verbraucherschützer beanstanden vor allem den Umstand, dass Verwender:innen der Social-Media-Plattformen aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit der Nutzung nicht einverstanden sind. Betroffene müssten in ein solches Vorgehen einwilligen und nicht nur widersprechen können. Zudem sei das Widerspruchsverfahren nach Angaben der Verbraucherschützer „zu kompliziert gestaltet und funktioniert nicht immer“.

Auch Änderungen bei Foto-Analyse abgemahnt

Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale NRW auch die neuerdings weitergehende, standardmäßig vorgenommene Analyse der privaten Fotobibliothek kritisiert und abgemahnt. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstoße dieses Vorgehen ebenso wie die Änderung zum KI-Training gegen die Datenschutzrechte. 

Meta beruft sich bislang auf ein berechtigtes Interesse an der Verwendung der Daten und sieht daher kein Verstoß gegen die DSGVO. Eine Ansicht, derer sich die Verbraucherschützer nicht anschließen können. Ob der Konzern die Unterlassungserklärung unterzeichnen wird, bleibt abzuwarten. Zeit hat er noch bis zum 19. Juni. Andernfalls könnte die Verbraucherzentrale den Klageweg bestreiten.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com