Meta, und insbesondere die Plattformen Facebook und Instagram, wollen die persönlichen Beiträge, privaten Bilder und Daten ihrer Accounts für eine vage definierte „KI-Technologie“ verwenden. Das Unternehmen behauptet, ein berechtigtes Interesse zu haben, das die Rechte der Nutzer auf Datenschutz überwiegt, anstatt deren Zustimmung einzuholen. Helfen kann nur ein aktiver, umgehender Widerspruch. Wir schauen uns an, was es damit auf sich hat.

Meta's neue Datenschutzrichtlinie: Datenschützer fordern sofortiges Handeln

Kurz & knapp

Worum geht’s?
Meta plant, persönliche Facebook- und Instagram-Beiträge, private Bilder oder Tracking-Daten für seine KI zu verwenden oder mit unbekannten Dritten zu teilen. Die genaue Verwendung ist jedoch unklar.

Problem:
Meta behauptet, ein „berechtigtes Interesse“ zu haben. Datenschützer sehen hingegen einen Verstoß gegen die DSGVO.

Betroffen:
Rund 4 Milliarden Menschen weltweit.

Was ist zu tun?
Es muss keine Zustimmung erfolgen. Ein aktiver Widerspruch ist nötig. Achtung: Die Widerspruchsfrist endet am 26.06.2024! Danach soll kein Widerspruch mehr möglich sein.

 

Meta plant im Zuge einer geänderten Datenschutzrichtlinie, fast alle seit 2007 gesammelten Nutzerdaten für die neue KI-Technologie zu verwenden. Es bleibt unklar, wofür diese KI-Technologie genutzt wird, was gegen die Anforderungen der DSGVO verstößt, so die Kritik. Das betrifft rund 4 Milliarden Menschen. Datenschutzexperten wie der Aktivist Max Schrems kritisieren Metas weitreichende Datennutzung und die unklare Definition der „KI-Technologie“. Meta missachte eindeutig die DSGVO und argumentiere erneut mit einem „berechtigten Interesse“. Schrems betont, dass Nutzer eigentlich um Erlaubnis gefragt werden müssten, anstatt auf ein kompliziertes Opt-out-Verfahren verwiesen zu werden.

Macht Irland illegale „Deals“ mit US-Tech-Unternehmen?

Das von Max Schrems gegründete Datenschutzzentrum Noyb mit Sitz in Wien hat nun Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Änderung sofort zu stoppen.

Die irische Datenschutzkommission (DPC) soll Gerüchten zufolge hierfür einen „Deal“ eingegangen sein und beim Datenschutz ein Auge zudrücken. Dass gerade Irland so attraktiv für einige Unternehmen ist, ist daher nicht überraschend. Auch Temu und Shein haben ihr europäisches Zuhause strategisch in den Inselstaat gelegt.

So kann Widerspruch eingelegt werden

Derzeit wird dringend geraten, der Datenschutzrichtlinie von Meta zu widersprechen, wenn man nicht will, dass das eigene Konterfei künftig in einer KI-Anwendung in einem unvorhergesehenen Kontext erscheint.

Folgende Optionen gibt es:

Instagram

  1. Mit dem eigenen Account anmelden.
  2. Datenschutzrichtlinie von Instagram über den direkten Link aufrufen. Alternativ kann folgender Pfad genutzt werden: Einstellungen > Menüpunkt Info > Datenschutzrichtlinie.Screenshot zur Anleitung: Widerspruch gegen Metas (Facebook und Instagram) Datenschutzrichtlinie
  1. Hier ist das Feld Widerspruchsrecht anzuklicken (siehe Screenshot).
  2. Nun erscheint eine Erklärung „Einspruch gegen die Verwendung deiner Informationen für KI bei Meta“, an dessen Ende das Wohnsitzland, die E-Mail-Adresse sowie eine Erklärung zu den Widerspruchsgründen (alles Pflichtfelder) abgegeben werden müssen. Als Grund für den Widerspruch kann man beispielsweise einen DSGVO-Verstoß anführen, wobei zweifelhaft ist, ob die Begründung einer echten inhaltlichen Überprüfung unterzogen wird.Screenshot zur Anleitung: Widerspruch gegen Metas (Facebook und Instagram) Datenschutzrichtlinie
  3. Nach dem Absenden des Formulars muss gegebenenfalls noch einmal die E-Mail-Adresse bestätigt werden und über das Pop-up-Fenster der per Mail zugesandte sechsstellige Code eingegeben werden.
  4. Im Anschluss erscheint ein weiteres Fenster, in welchem der Eingang der Nachricht bestätigt und eine Überprüfung des Anliegens angekündigt wird. 

Facebook

Das Widerspruchsformular ist das gleiche wie für Instagram (Screenshots gelten entsprechend) und findet wie folgt statt:

  1. Mit dem eigenen Account anmelden.
  2. Datenschutzrichtlinie von Facebook über den direkten Link aufrufen. Alternativ kann folgender Pfad (über die Desktop-Version) genutzt werden: Klick auf das eigene Profilbild (oben rechts) > Einstellungen und Privatsphäre/ drei Striche auf dem Smartphone > Menüpunkt Einstellungen > Datenschutzrichtlinie
  3. Hier ist das Feld Widerspruchsrecht anzuklicken (siehe Screenshot).
  4. Nun erscheint eine Erklärung „Einspruch gegen die Verwendung deiner Informationen für KI bei Meta“, an dessen Ende das Wohnsitzland, die E-Mail-Adresse sowie eine Erklärung zu den Widerspruchsgründen (alles Pflichtfelder) abgegeben werden müssen. Als Grund für den Widerspruch kann man beispielsweise einen DSGVO-Verstoß anführen, wobei zweifelhaft ist, ob die Begründung einer echten inhaltlichen Überprüfung unterzogen wird.
  5. Nach dem Absenden des Formulars muss ggf. noch einmal die E-Mail-Adresse bestätigt werden und über das Pop-up-Fenster der per Mail zugesandte sechsstellige Code eingegeben werden.
  6. Im Anschluss erscheint ein weiteres Fenster, in welchem der Eingang der Nachricht bestätigt und eine Überprüfung des Anliegens angekündigt wird.

In unseren Tests kam jeweils schon wenige Augenblicke nach der Übermittlung des Formulars eine Bestätigungsmail. „Wir haben deinen Antrag geprüft und erkennen deinen Einspruch an. Das bedeutet, dein Antrag wird künftig berücksichtigt“, heißt es darin unter anderem. Ob ein globaler Widerspruch reicht, oder in jedem Account (also Facebook und Instagram) gesondert Widerspruch eingelegt werden muss, ist bislang unklar. Fest steht jedoch, dass Widersprüche parallel bei Facebook und Instagram möglich waren. Dazu ist zur Sicherheit geraten, da der Aufwand gering ist, aber der Effekt groß.