Unzulässige Verträge
Seit Oktober 2022 laufen die Untersuchungen, die das Verhalten des Online-Reisebüros ab 2019 unter die Lupe nahmen. Booking hat in Spanien bei Hotelbuchungen einen Marktanteil von 70 bis 90 Prozent, also eine erhebliche Marktmacht, die das Portal ausgenutzt haben soll. CNMC hat zum einen festgestellt, dass Booking den Anbietern von Unterkünften untersagt haben soll, die Unterkunft auf den eigenen Verkaufskanälen günstiger anzubieten als auf Booking.com. Zum anderen sind die Verträge in englischer Sprache verfasst und nach niederländischem Recht abgefasst, welches Amsterdam als Gerichtsstand vorsieht – was für kleine Unternehmen eine große Hürde darstellt, ihre Rechte wahrzunehmen.
Außerdem sollen die Zusatzprogramme für Unterkünfte Preferred, Preferred Plus und Genius intransparent gestaltet sein. Die Unterkünfte zahlen hohe Kommissionen, um höher gelistet zu sein und mehr Buchungen zu enthalten. Welche Ansprüche sie nach den höheren Zahlungen allerdings konkret haben, geht aus den Verträgen nicht hervor.
Nachteil für die Konkurrenz
Nur Betriebe, die für Booking.com besonders rentabel sind und viele Buchungen haben, kommen für die Zusatzprogramme infrage. Hinzu kommt, dass Unterkünfte auf Booking.com höher gerankt werden, wenn mehr Buchungen abgeschlossen werden. Das sorgt dafür, dass Unterkünfte viel daran setzen, dass die Kundschaft die Buchung über Booking.com vornimmt, statt über andere Buchungsportale. Durch den hohen Marktanteil Bookings sorgen diese Mechanismen nach Ansicht der spanischen Behörde für einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil.
Booking.com fühlt sich missverstanden und kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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