Irreführende 0-Prozent-Finanzierung: Täuschung durch versteckte Zinsen

Veröffentlicht: 02.09.2024
imgAktualisierung: 02.09.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
02.09.2024
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Roter Hintergrund. "0%" als Schrift in weiß im Fordergrund.
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Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine beworbene 0-Prozent-Finanzierung irreführend ist, wenn versteckte Kosten anfallen.


Durch 0-Prozent-Finanzierungen soll die Kundschaft zum Kauf animiert werden, auch wenn es finanziell vielleicht gerade dünn aussieht. Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 19.10.2023, Aktenzeichen: 6 U 3908/22) hat nun entschieden, dass die Werbung mit dieser Finanzierung irreführend sein kann, wenn eben doch weitere Kosten anfallen.

Klarstellender Sternchenhinweis

Ein Online-Shop bot eine 0-Prozent-Finanzierung für den Kauf von Elektro- und Unterhaltungsgeräten an. Das Ganze wurde blickfangmäßig beworben. In einem Sternchenhinweis hieß es dann, dass das Angebot mit einer Mastercard verknüpft ist. Das bedeutet: Man erhält nicht nur eine zinsfreie Finanzierung, sondern es wird auch ein unbefristeter Rahmenkreditvertrag mit einem Nettodarlehensbetrag von bis zu 10.000 EUR über das Kreditinstitut P. vermittelt. Zudem wird eine Mastercard ausgestellt. Bei der Nutzung dieser Karte können dem Verbraucher jedoch erhebliche zusätzliche Kosten in Form eines veränderlichen Sollzinssatzes von 14,84 Prozent (15,9 Prozent effektiver Jahreszinssatz) entstehen.

Diese Darstellung sei irreführend, befand das OLG München. „Mit der blickfangmäßigen Herausstellung der 0 %-Finanzierung einschließlich der mit der Höhe und Anzahl der Raten klar bezeichneten wesentlichen Konditionen weckt die Beklagte bei dem angesprochenen Verbraucher die Erwartungshaltung, im Zusammenhang mit dem Erwerb der jeweiligen Ware keine, auch keine potenzielle weitere Zinsbelastung tragen zu müssen“, heißt es konkret im Urteil.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 02.09.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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