Neuwertig ist nicht neu – Keine Entschädigung bei Nichtlieferung von Ebay-Käufen

Veröffentlicht: 19.09.2024
imgAktualisierung: 19.09.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.09.2024
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Kategorie-Auswahl auf Ebay-Website
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Wie ein Urteil des Amtsgerichts München klärt, sind neuwertige Produkte auf Ebay nicht mit Neuware gleichzusetzen.


Wer bei Ebay ein Produkt erwirbt, das als neuwertig eingestuft ist, darf dieses nicht mit einem gänzlich neuen Produkt gleichsetzen. Ergibt sich aus der Artikelbeschreibung, dass das Produkt keiner Neuware entspricht, dürfen Käufer:innen im Falle einer Nichtlieferung auch keinen Schadensersatz in Höhe des Neuwertes verlangen. Diese Einschätzung ergibt sich aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München (Urteil vom 28.02.2024, Az.: 161 C 23096/23, bereits rechtskräftig). 

Neue Felge aus einer Demontage

Neuwertig ist eben nicht neu – das musste auch ein Käufer auf Ebay feststellen. Dessen auf Ebay gekaufte Autofelge wurden zwar von ihm bezahlt, der Verkäufer lieferte sie jedoch nicht. Die Mehrkosten für die Anschaffung einer neuen Felge bekam er aber dennoch nicht erstattet, wie beck-aktuell den Fall erläutert.

Aber wo lag das eigentliche Problem? Alles fing mit dem Kauf einer Originalfelge auf Ebay an. Diese war unter der Ebay-Kategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ zu finden. Die Artikelbeschreibung konkretisierte anschließend den Zustand wie folgt: „eine neue Felge, aus der Demontage - Felge ist NEU“ und „Ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren“.

Zum Versand der Felge kam es jedoch nicht, stattdessen erstattete der Verkäufer den Kaufpreis. Da der Verkäufer die nachträglich gesetzte Frist zur Lieferung auch verstreichen ließ, entschied sich der Käufer für den Erwerb einer neuen Felge bei einem Vertragshändler – und forderte die Mehrkosten als Schadensersatz vom Ebay-Verkäufer.

Verkauf von Gebrauchtware auf Ebay nicht ungewöhnlich

Wie das AG München entschied, jedoch zu Unrecht, denn die Felge von Ebay und die des Vertragspartners seien nicht gleichwertig gewesen. So habe sich aus dem Angebot deutlich ergeben, dass die Felge schon einmal montiert und wieder demontiert wurde und durch diesen Gebrauch auch der Marktwert gesunken sei.

Eine gänzlich neue Felge und eine aus einer Demontage seien daher nach Ansicht des Gerichts nicht in die gleiche Warenkategorie einzuordnen. Felgen, die tatsächlich neu und unbenutzt wären, würden auch zu Neupreisen verkauft und meist mit einer Verkäufer- oder Herstellergarantie angeboten werden. Das ging auch aus der Einordnung in die Ebay-Kategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ hervor, neben der es eben auch die Kategorie „Neu“ auf Ebay gibt.

Letztlich stellte das Gericht fest, dass der Verkauf von gebrauchten Waren gerade auf einer Plattform wie Ebay eben auch nichts Ungewöhnliches sei. Aus all den genannten Gründen könne der Käufer daher auch nicht die Mehrkosten als Schadensersatz verlangen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.09.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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