Wer bei Ebay ein Produkt erwirbt, das als neuwertig eingestuft ist, darf dieses nicht mit einem gänzlich neuen Produkt gleichsetzen. Ergibt sich aus der Artikelbeschreibung, dass das Produkt keiner Neuware entspricht, dürfen Käufer:innen im Falle einer Nichtlieferung auch keinen Schadensersatz in Höhe des Neuwertes verlangen. Diese Einschätzung ergibt sich aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München (Urteil vom 28.02.2024, Az.: 161 C 23096/23, bereits rechtskräftig).
Neue Felge aus einer Demontage
Neuwertig ist eben nicht neu – das musste auch ein Käufer auf Ebay feststellen. Dessen auf Ebay gekaufte Autofelge wurden zwar von ihm bezahlt, der Verkäufer lieferte sie jedoch nicht. Die Mehrkosten für die Anschaffung einer neuen Felge bekam er aber dennoch nicht erstattet, wie beck-aktuell den Fall erläutert.
Aber wo lag das eigentliche Problem? Alles fing mit dem Kauf einer Originalfelge auf Ebay an. Diese war unter der Ebay-Kategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ zu finden. Die Artikelbeschreibung konkretisierte anschließend den Zustand wie folgt: „eine neue Felge, aus der Demontage - Felge ist NEU“ und „Ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren“.
Zum Versand der Felge kam es jedoch nicht, stattdessen erstattete der Verkäufer den Kaufpreis. Da der Verkäufer die nachträglich gesetzte Frist zur Lieferung auch verstreichen ließ, entschied sich der Käufer für den Erwerb einer neuen Felge bei einem Vertragshändler – und forderte die Mehrkosten als Schadensersatz vom Ebay-Verkäufer.
Kommentar schreiben