Urlaubstage kaufen oder verkaufen: Was ist rechtlich möglich?

Veröffentlicht: 29.08.2024
imgAktualisierung: 29.08.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.08.2024
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ca. 2 Min.
Urlaubskoffer am Strand
tomert / Depositphotos.com
Immer mehr Arbeitnehmende wünschen sich flexible Urlaubsregelungen. Doch was ist erlaubt, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Urlaubstagen geht?


In der heutigen Arbeitswelt spielt ein Thema eine immer größere Rolle: die Flexibilität. Das zeigt sich schon bei den zunehmend freien Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsortes. Viele Arbeitgebende überlassen es ihren Angestellten, darüber zu entscheiden, ob sie weiterhin ins Büro kommen wollen, aus dem Homeoffice arbeiten oder sogar der Laptop am Strand des Urlaubsortes aufgeklappt wird. Und Urlaub ist das richtige Stichwort: Auch dieser will heutzutage frei und individuell angepasst werden. Wir erklären, ob Urlaubstage flexibel gestaltet werden dürfen und was der rechtliche Rahmen vorgibt.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich

Wer noch Urlaubstage übrig hat oder sich nach mehr Erholung sehnt, der mag sich fragen, ob einzelne Urlaubstage nicht einfach verkauft oder dazugekauft werden können. Und tatsächlich ist dieser Gedanke gar nicht so abwegig und auch nicht unüblich.

Um den Mitarbeitenden maximale Flexibilität zu gewähren, gehen Arbeitgebende inzwischen öfter dazu über, diese Möglichkeit anzubieten. Das ist im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien machbar. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer:innen allerdings nicht.

Mindesturlaub und Mindestlohn müssen beachtet werden

Aber auch bei der Gestaltung sind Arbeitgebende und Arbeitnehmende an die gesetzlichen Grenzen gebunden. So können einzelne Urlaubstage der Arbeitnehmenden zwar durchaus verkauft werden, dabei darf jedoch der gesetzliche Mindesturlaub nicht beschränkt werden.

Bei einer Fünftagewoche sind nach dem Gesetz 20 Tage Erholungsurlaub zu gewähren. Diese Anzahl ist mindestens einzuhalten, um den Zweck des Urlaubs – dem Schutz der Gesundheit durch Erholung und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit – nicht zu unterwandern. Urlaubstage, die darüber hinaus vereinbart worden sind, können flexibel gestaltet und abgegolten werden.

Und wie können zusätzliche Urlaubstage gekauft werden? Der Preis für einen einzelnen Urlaubstag berechnet sich nach den Abgeltungsvorschriften am Verdienst der letzten 13 Wochen beziehungsweise der letzten drei Monate. Diese Summe muss durch 13 und dann durch die jeweiligen Wochenarbeitstage geteilt werden. Auch hier wird aber eine Schwelle durch den Mindestlohn als untere preisliche Grenze gebildet. 

Beispielrechnung für eine 5-Tage-Woche: Beträgt der Gesamtverdienst 2.000 Euro im Monat, ergeben sich für 13 Wochen (oder auch drei Monate) 6.000 Euro. Aus den 13 Wochen mal 5 Arbeitstagen ergeben sich wiederum 65 Tage. Werden die 6.000 Euro durch 65 Tage geteilt, ergibt sich ein Wert von 92,31 Euro pro Tag. Der Abgeltungsanspruch für einen Urlaubstag beträgt daher 92,31 Euro. 

Fazit: Absprachen schriftlich fixieren

Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben also einen gewissen flexiblen Rahmen, innerhalb dessen sie sich auf individuelle Vereinbarungen zum Kauf oder Verkauf von Urlaubstagen einigen können. In jedem Fall sollten diese Vereinbarungen aber schriftlich fixiert und abgeklärt werden, ob die Regelung nur einmalig oder fortwährend getroffen wird und zu welchem Preis. Für Arbeitgebende ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 29.08.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Ralf
04.09.2024

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Können auch die Urlaubstage zwischen den Arbeitnehmer gehandelt werden? Also der eine Kollege dem anderen 2 Tage Urlaub abkäuft, weil der noch zu viel hat und der andere wegen einer Urlaubreise z.B. noch 2 Tage benötigt.