Auch für reduzierte Ware gilt das Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 04.09.2024
imgAktualisierung: 04.09.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.09.2024
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Fake oder Fakt?
Händlerbund
Verkaufen Händler:innen im Preis gesenkte Ware, müssen sie diese nach einem Widerruf zurücknehmen. Aber ist das wirklich so?


In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.

Im Preis reduzierte Ware ist nicht nur ein gutes Kaufargument für die Kundschaft, sondern kann Händlerinnen und Händler auch dabei helfen, durch (Werbe-)Aktionen auf sich aufmerksam zu machen oder einfach nur das Lager frei zu machen für neue Produkte. Da ist es natürlich ärgerlich, wenn nach dem Kaufrausch der Kundschaft plötzlich die Ernüchterung kommt und die Hälfte der reduzierten Ware wieder zum Online-Shop zurückgeschickt wird. Aber es hilft ja nichts, auch reduzierte Produkte können schließlich widerrufen werden. Aber stimmt das tatsächlich? Ist diese Aussage Fake oder Fakt?

Wo wird eingekauft?

Der Irrglaube hält sich bei vielen immer noch hartnäckig, dass im Preis gesenkte Produkte vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Das mag vor allem daran liegen, dass unterschieden werden muss zwischen dem stationären Handel und dem Online-Handel. Im Geschäft vor Ort ist es nämlich den Ladenbetreiber:innen durchaus erlaubt, die Rückgabe von Produkten zum Originalpreis oder von reduzierten Sachen zu beschränken oder auszuschließen. Denn ist die Ware fehlerfrei und nicht beschädigt, gibt es grundsätzlich keinen Anspruch der Kundschaft auf einen Umtausch oder auf eine Erstattung des Preises. Gewähren Händler:innen der Kundschaft dies trotzdem, beruht das auf Kulanz. 

Im Online-Handel gilt das Widerrufsrecht

Anders sieht es jedoch im Online-Handel aus. Hier steht Kund:innen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu – unabhängig von einem Mangel und davon, ob Produkte zum Originalpreis oder reduziert angeboten werden. Schließlich darf das Widerrufsrecht nur in ganz bestimmten, festgeschriebenen Fällen ausgeschlossen werden und das Gesetz sieht beim Verkauf von reduzierter Ware keinen Ausschlussgrund für das Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 BGB) vor. Eine Begründung für den Widerruf muss ebenso nicht angegeben werden.

Die zu Beginn getroffenen Aussage ist daher korrekt und Online-Händler:innen sind dazu verpflichtet, den Widerruf auch bei reduzierter Ware zu akzeptieren.

Was meint ihr: Sollten reduzierte Produkte vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden? Sagt uns eure Meinung und tauscht euch unter unserem Instagram-Post aus!

Veröffentlicht: 04.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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