Produktsicherheitsverordnung: Welche Warnhinweise müssen in den Shop?

Veröffentlicht: 28.08.2024
imgAktualisierung: 28.08.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.08.2024
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ca. 2 Min.
Flasche, mit Warn- und Sicherheitshinweisen, die für die Produktsicherheitsverordnung relevant sind.
tomeqs / Depositphotos.com
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt wichtige Informationspflichten für Shops mit sich. Was ist ab dem 13.12.2024 bei Warnhinweisen zu beachten?


Die Produktsicherheitsverordnung bringt eine Reihe neuer Informationspflichten für den E-Commerce mit. Unter anderem müssen Händler:innen im eigenen Shop und auf dem Marktplatz zu den Produkten folgende Informationen bereithalten:

  • Postanschrift und E-Mail-Adresse der Hersteller:in (wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist, des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs und zusätzlich die Herstelleranschrift)
  • Informationen zur Identifikation des Produktes, insbesondere einer Abbildung
  • Warnungen und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt anzubringen oder ihm beizufügen sind

Auf das Thema der Herstellerdaten und der Produktfotos sind wir bereits in diesen Beiträgen eingegangen:

In diesem Beitrag wollen wir noch mal kurz auf die Warnungen und Sicherheitshinweise eingehen.

Müssen jetzt Warnhinweise erfunden werden?

Eine Befürchtung, die die Händler:innen in unseren Kommentarspalten umtreibt, ist die, ob man sich nun zu jedem Produkt eigene Warnhinweise einfallen lassen muss. Ganz abwegig ist der Gedanke nicht: So müssen Hersteller:innen für Produkte eine Risikobewertung durchführen und sich dabei auch Gedanken machen, ob und welches Risiko von eher harmlos erscheinenden Gegenständen wie etwa einer Vase ausgehen könnte. Allerdings können Händler:innen bezüglich der Informationspflicht beruhigt sein.

Warnungen und Sicherheitshinweise übernehmen

Auf vielen Produkten sind bereits durch die herstellenden Unternehmen Warnungen und Sicherheitshinweise angebracht worden. Diese beruhen in der Regel auf der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Diese Hinweise können von Händler:innen einfach in die Produktinformationen übernommen werden. Hat ein Produkt keinen Warn- oder Sicherheitshinweis, gibt es auch nichts zu übernehmen.

Wer selbst gleichzeitig Produkte herstellt und verkauft, dürfte wissen, ob es zu den einzelnen Produkten entsprechende Verpflichtungen zu Warn- und Sicherheitshinweisen gibt.

Wie müssen die Hinweise dargestellt werden?

Die Produktsicherheitsverordnung spricht davon, dass „das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten“ muss. Das spricht dafür, dass sämtliche Pflichtinformationen bereits direkt und unmittelbar in dem Produktangebot selbst dargestellt werden müssen. Als direkte und unmittelbare Darstellung bietet sich auch aus Gründen der Barrierefreiheit die Textform an. Wie aber umfangreiche Warnhinweise und Sicherheitsinformationen noch übersichtlich dargestellt werden können, lässt die Verordnung offen. Eine Verlinkung zu den Hinweisen kommt eigentlich nicht infrage, da dies keine unmittelbare Information wäre. Wie streng hier am Ende die Gerichte das Gesetz auslegen, muss noch abgewartet werden. 
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 28.08.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
13 Kommentare
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H.-P.
12.09.2024

Antworten

Hinsichtlich 13.12. hat Amazon eine eigene Meinung. ALLE Artikel müssen, ob vor oder nach dem 13.12. eingestellt, alles Erdenkliche haben, sonst fliegen sie raus. Zur "Produktsicherheitsverordnung: GPSR Check für Produkte und Verpackungen" des ON finde ich folgende Bemerkung (der Check ist kostenpflichtig) interessant: "Die Beratung von SPACEGOATS hat keine rechtliche Gültigkeit und VERMUTET die Verkehrsfähigkeit der Produkte am Markt." und alles ohne Gewähr. Fischen selbst die Fachleute im Trüben ??? Ich sehe schon tausende von Abmahnungen ...
T. Mälzer
12.09.2024

Antworten

Hallo, wie sieht es bei Handel mit gebrauchten & antiquarischen Büchern oder Tonträgern aus? In vielen Fällen existiert der Verlag, der das Buch herausgebracht hat, gar nicht mehr. Und ist bei einem Buch überhaupt ein Sicherheitshinweis nötig?
Redaktion
12.09.2024
Hallo, für antiquarische Produkte gelten teilweise Ausnahmen.
Weiteres dazu findest du in diesem Artikel:
Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für gebrauchte Produkte?
Christine
29.08.2024

Antworten

Wo bekomme ich den Infos darüber her, welche Warnhinweise ich anbringen muss, wenn ich selbst produziere? Ich nähe Baby- und Kinderkleidung, die ja an sich erstmal ungefährlich ist. Muss ich also keine Hinweise angeben? Aber was ist bspw. mit den eingenieteten Druckknöpfen (wie sie bei jedem Babybody zu finden sind) müssten die nicht theoretisch als verschluckbare Kleinteile angegeben werden, da sie sich im schlechtes Fall vom Kleidungsstücke lösen können. Aber dann dürfte der Babybody (oder in meinem Fall das Halstuch mit den selben Druckknöpfen) nicht mehr von Babys getragen werden, was ja ein Wiederspruch in sich ist. Wer kann da Auskunft gebe, was für welche Produkte angegeben werden muss?
Thorsten
29.08.2024

Antworten

Muss bei Produkten, die ein CE Zeichen besitzen oder ein Medizinprodukt auch die Angaben gemacht werden oder entfällt das?
Redaktion
30.08.2024
Hallo Thorsten, ob ein Produkt ein CE-Zeichen hat oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung hinsichtlich von Warnhinweisen.
Claudia
29.08.2024

Antworten

Wie sieht es denn mit Hinweisen aus, die zwar auf den Produktverpackungen aufgedruckt sind aber teilweise nur für andere Länder gültig sind? Wir haben z. B. bei einigen Produkten zwei unterschiedliche Angaben zum vorgegebenen Abgabealter (18 - für Deutschland gültig und 21 - für USA z. B. gültig). Müssen wir grundsätzlich alle Warnhinweise angeben, die auf der Produktverpackung aufgedruckt sind? Müssen Hinweise, die generell unsinnig sind (wie z. B. "kein Verkauf an Schwangere" - wir können vor Verkauf schließlich nicht von jeder Frau einen negativen Test anfordern) im Shop angegeben werden, weil sie auf der Packung aufgedruckt sind?
Andreas
29.08.2024

Antworten

Hallo Sandra. Ist das auch für aktuelle Angebote verpflichtend ( Die bei, z.B. eBay, schon eingestellt sind ) oder nur für neue Angebote, die ab dem 13.12.2024 ( bei z.B. eBay ) neu eingestellt werden ? Gruß - Andreas
Redaktion
29.08.2024
Hallo Andreas, die Frage haben wir in unserem FAQ hier geklärt. Produkte die bereits vor dem 13.12. im Verkehr sind, sind nicht betroffen. Hier der FAQ Artikel: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/140354-produktsicherheitsverordnung-unsere-antworten-auf-eure-fragen#:~:text=Produkte%2C%20die%20bereits%20vor%20dem%2013.%20Dezember%20auf%20dem%20EU%2DMarkt%20bereitgestellt%20wurden%2C%20d%C3%BCrfen%20auch%20weiter%20verkauft%20werden.
Ruth Z.
29.08.2024

Antworten

Soweit so klar. Aber was ist unter "Produkthinweise übernehmen" zu verstehen? Reicht es, den Teil des Etiketts, der die Warnhinweise trägt (das ist in der Regel die Rückseite), neben dem frontalen Produktbild ins Netz zu stellen? Oder muss (auch) der begleitende Text zum Produkt die Warnsymbole aufweisen? Wieder mal eine Verordnung, die viel Raum für Interpretation und im Zweifel auch für Abmahnungen lässt.
Sandra aus der Redaktion
30.08.2024
Hallo Ruth, sehr gute Frage! Wir haben noch einen Absatz dazu ergänzt: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/produktsicherheitsverordnung-warnhinweise-shop#:~:text=und%20Sicherheitshinweisen%20gibt.-,Wie%20m%C3%BCssen%20die%20Hinweise%20dargestellt%20werden%3F,-Die%20Produktsicherheitsverordnung%20spricht Grundsätzlich sollten die Hinweise in der Produktinformation auftauchen. Zumindest, wenn man das Gesetz steng auslegt.
Michi 67
29.08.2024

Antworten

Ihr Zitat: Postanschrift und E-Mail-Adresse der Hersteller:in (wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist, des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs und zusätzlich die Herstelleranschrift) Bedeutet das jetzt, das die Herstelleranschrift eines Produktes, welches ich als Akteur in die EU importiere, angegeben werden muss. D.h. ich muss meine Daten als Wirtschaftsakteurs als auch die Identität meines Geschäftspartners, der das Produkt z.B. in Asien herstellt, offenlegen und in Folge auch meinen Konkurrenten preisgeben?
Sandra aus der Redaktion
30.08.2024
Hallo Michi, welche Daten wie angegeben werden, haben wir hier in unserem FAQ erklärt: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/140354-produktsicherheitsverordnung-unsere-antworten-auf-eure-fragen#:~:text=Risikobewertung%20durchgef%C3%BChrt%20werden.-,Neue%20Informationspflichten%20f%C3%BCr%20Online%2DH%C3%A4ndler%3Ainnen,-Erweiterte%20Informationspflichten%3A%20Welche Dort gehen wir auch auf die Frage ein, ob die komplette Lieferkette offen gelegt werden muss.