Die zunehmende Globalisierung und der grenzüberschreitende Handel innerhalb der Europäischen Union haben den Bedarf an effizienteren und transparenteren Steuersystemen verstärkt. Vor diesem Hintergrund wurde das One-Stop-Shop (kurz: OSS)-Verfahren eingeführt, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Umsatzsteuerpflichten für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU über ein einziges Portal zu erfüllen.
Trotz dieser Erleichterung stehen viele Händlerinnen und Händler vor kleinen und großen Herausforderungen technischer und administrativer Natur. Mahnungen aus Spanien und anderen Ländern, weil die dortigen Zahlungsfristen nicht eingehalten wurden, sind eine praktische Folge, um die es in diesem Beitrag gehen soll.
Auch die Zahlungsfrist verpasst?
Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist weiterhin entscheidend, um zusätzliche Kosten durch Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden. Dies ist besonders relevant für deutsche Händlerinnen und Händler, die von ausländischen Behörden kontaktiert werden, weil sie die dort geltenden Zahlungsfristen nicht eingehalten haben.
Aktuell berichtete uns ein Betroffener von ebenjenem Schreiben. Der Brief der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria informiert in Englisch darüber (Order of Enforcement), dass man die Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer im Rahmen des OSS-Verfahrens für das jeweilige Quartal verpasst habe. Die geschuldete Zahlung sei erst nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen worden, was zu einem Zuschlag von 5 Prozent der Steuersumme (Executive Surcharge) führe. Er wird aufgefordert, den Betrag innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen, um zusätzliche Zinsen und Kosten zu vermeiden.
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