Facebooks Gesichtserkennung: 1,4 Milliarden Dollar Strafe gegen Meta

Veröffentlicht: 31.07.2024
imgAktualisierung: 31.07.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
31.07.2024
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In Texas muss Facebooks Mutterkonzern Meta eine Rekordstrafe in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar zahlen. Grund ist die von Facebook genutzte Gesichtserkennung.


Bis 2021 soll Facebook über zehn Jahre lang biometrische Nutzerdaten gespeichert haben, ohne dafür eine Einwilligung gehabt zu haben. Im US-Bundesstaat Texas ist eine solche Einwilligung allerdings Pflicht, weswegen gegen den Konzern nun eine Rekordstrafe in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verhängt wurde, wie t3n berichtete. 

Klage der Generalstaatsanwaltschaft

Mit Facebooks „Tag Suggestions“- Funktion wurden auf hochgeladenen Bildern automatisch Freund:innen für Markierungen vorgeschlagen. Für diese Funktion soll Meta mit Gesichtserkennungssoftware die hochgeladenen Fotos und Videos untersucht und dabei biometrische Daten erhoben haben. Da für diesen Prozess und die damit verbundene Datenerhebung keine Einwilligung erfolgt ist, hat Meta gegen texanisches Recht verstoßen. Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton hat gegen dieses Vorgehen im Jahr 2022 Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta erhoben. 

Glimpflicher Ausgang für Facebook

Auch, wenn die Strafe mit 1,4 Milliarden Dollar rekordverdächtig wirkt, ist das Verfahren für Facebook glimpflich ausgegangen. Denn wäre der Klage komplett stattgegeben worden, hätte sich die Summe auf einige Hundert Milliarden Dollar belaufen können. Allerdings ist die Strafe mit 1,4 Milliarden Dollar die höchste Strafe, die ein Bundesstaat je verhängt hat. Zum Vergleich, im Jahr 2020 musste Meta bei einer ähnlichen Klage an den Bundesstaat Illinois 650 Millionen Dollar zahlen. 

Meta gab gegenüber CNBC an, dass man sich freue, die Angelegenheit klären zu können. Der Bundesstaat Texas plant bereits eine weitere Klage wegen einer ähnlichen Rechtsverletzung gegen die Alphabet-Tochter Google. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 31.07.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expertin für Verbraucherschutz- und Strafrecht

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