Im Rahmen der Wachstumsinitiative plant die Bundesregierung auch Maßnahmen, die den bürokratischen Aufwand verringern sollen. Ein Hebel sollen dabei datenschutzrechtliche Anforderungen sein.
Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen?
Aktuell müssen Unternehmen ab mindestens 20 beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Künftig soll diese Grenze auf 50 Mitarbeitende angehoben werden. Ob diese Anhebung wirklich für Entlastung sorgt, bleibt abzuwarten. Auf Datenschutznotizen wird angemerkt, dass sich Unternehmen auch ohne Datenschutzbeauftragten natürlich an die Datenschutzgrundverordnung halten müssen. Zwar schreibt die DSGVO selbst keine Datenschutzbeauftragten vor; dennoch bietet es sich an, eine feste Person im Unternehmen zu haben, die sich um die Belange des Datenschutzes kümmert.
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