Mit der anstehenden Novelle des Postgesetzes könnte es auch neue Auflagen für Paketdienstleister geben. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jüngst vorgeschlagen, eine Gewichtsobergrenze für jene Sendungen einzuführen, die Zusteller einzeln ausliefern müssen. KEP-Dienstleister könnten demnach die Auflage erhalten, dass nur noch Pakete mit einem Gewicht von maximal 20 Kilogramm im Alleingang ausgetragen werden dürfen. 

Sind die Sendungen schwerer, sollen diese nur noch von Speditionen mit mindestens zwei Zustellern geliefert werden. 

Kennzeichnung für schwere Pakete 

Die Maßnahme solle zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten beitragen: „Hier geht es um die Gesundheit von Menschen, die mit ihrer Arbeit unseren Alltag erleichtern und das Land am Laufen halten“, sagte der Minister laut Spiegel der Bild am Sonntag. Angesichts der zunehmenden Paketmengen im E-Commerce müsse man sich nun mit der Frage auseinandersetzen, „was mit den Beschäftigten passiert, die ein schweres Paket in den 5. Stock schleppen“, so Heil weiter. 

Ebenfalls aus diesem Grund sollen Sendungen, die mehr als 10 Kilogramm wiegen, mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. „Damit der Bote gleich sieht, was er sich zumuten kann“, wird der SPD-Politiker zitiert. 

Einen ersten Vorschlag in diese Richtung machte bereits der SPD-Postexperte Sebastian Roloff Ende Dezember. 

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Neue Auflagen für Paketdienste

Die Regelungen könnten mit der anstehenden Revision des Postgesetzes umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang würden dann auch zusätzliche Kontrollmechanismen aufgenommen, durch die bessere Arbeitsbedingungen für die Zusteller nachgehalten werden sollen. So ist von der Einführung einer Lizenzpflicht auch für Paketzusteller die Rede. Eine Lizenz müsse aktuell nur von Briefdienstleistern – mit Transportgewichten von unter einem Kilogramm – bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.

Einen ähnlichen Vorstoß für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche gab es zuletzt mit dem sogenannten Paketbotenschutzgesetz. Die Regelung verpflichtete Paketdienste dazu, für eine korrekte Abführung von Sozialbeiträgen bei ihren Subunternehmen geradezustehen.

Paketverband: Festlegungen in Postgesetz-Novelle kritisch

Die Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, hält der Bundesverband für Paket & Expresslogistik (BIEK) nicht für den geeigneten Weg. Der Verband warnt davor, „das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern“. Das Arbeitsschutzrecht böte hierfür den geeigneten Raum, so der Verbandsvorsitzende Marten Bosselmann. Die Branchenvereinigung, die Dienstleister wie Hermes, DPD oder GLS vertritt, setzt sich etwa durch das Präqualifizierungsverfahren „PQ KEP“ für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.

Auch die Unternehmen selbst würden u. a. durch eigene Programme sicherstellen, dass geforderte Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwacht und eingehalten würden. Der Einsatz von Exoskeletten, wie sie beispielsweise DPD oder Hermes bereits testen, aber auch automatische Sortieranlagen in den Paketzentren, ergonomische Optimierungen, kürzere Laufwege und weitere, technische Innovationen würden vorangetrieben, um Angestellte zu entlasten und die Paketlogistik effizient und ressourcenschonender zu gestalten.

Zudem weist der BIEK darauf hin, dass das durchschnittliche Gewicht eines Pakets in den letzten Jahren mit steigendem E-Commerce-Anteil tendenziell kleiner und leichter geworden sei. Es liege derzeit bei rund 5 Kilogramm. „Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, sind mit weniger als 5 Prozent die Ausnahme, nicht die Regel. Die Zustellerinnen und Zusteller werden regelmäßig in Hinblick auf den Arbeitsschutz geschult und verfügen über Transporthilfen wie Sackkarren. Es ist geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete üblicherweise nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden“, heißt es weiter. Als sinnvolle Maßnahme wird die Gewichtskennzeichnung angesehen: „Sie schützt die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich.“ 

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Hinweis: Der Text wurde am 12.04. um das Statement des BIEK ergänzt.

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