Heute Morgen sorgte ein Systemausfall bei der Deutsche Bahn für Unmut. Durfte man schwarzfahren, wenn man kein Ticket hatte?Deutsche Bahn WebsiteCasimiro PT / shutterstock.com

Offenbar hatte die IT-Infrastruktur der Deutschen Bahn wie wir Menschen auch klassische Startschwierigkeiten in die neue Woche. Am heutigen Montagvormittag legte eine Störung das Ticketsystem der Deutschen Bahn teilweise lahm. Das Problem erstreckte sich über Website, App und die stationären Fahrkartenautomaten des Konzerns. Mittlerweile sei die Störung zwar behoben, heißt es. Neben Häme, Spott und Kritik tauche jedoch wieder einmal die altbekannte Frage auf: Was tun, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist? 

Störung sorgt für verstörte Reisende

Grundsätzlich sind alle Fahrgäste verpflichtet, vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu lösen. Das gilt neben der Deutschen Bahn auch in anderen Verkehrsmitteln wie dem öffentlichen Nahverkehr. Darf man die Züge daher überhaupt betreten oder muss man trotz Zeitmangels alles Mögliche versuchen und notfalls den Zug fahren lassen?

Die Antwort liefert die Bahn teilweise selbst. Neben jeglichen Präventionsmaßnahmen, die auf die Schnelle und vor Ort noch möglich sind, rät die Deutsche Bahn im Ernstfall zu folgendem Vorgehen: „Wenn Sie ohne Fahrkarte in den nächsten Zug einsteigen, dann suchen Sie schnellstmöglich den Zugbegleiter auf, damit er die Störung und Automatennummer melden kann. Wenn sich kein Zugbegleiter im Zug befindet, kaufen Sie Ihre Fahrkarte bitte am ersten Umsteigebahnhof nach“, heißt es dazu. Im aktuellen Fall hätte das aber wenig geholfen… 

Beweise sichern und Störungen melden

Dass die Praxis oft anders aussieht und ein ICE zwischen Hamburg-Altona und dem Berliner Hauptbahnhof nicht unbedingt an einem durchschnittlichen Montagmorgen als leicht passierbar beschrieben werden kann, dürfte wohl kaum einer bestreiten. Und in der Tat ist die Angst vor Repressalien, tut man nicht alles in seiner Machtstehende, nicht unberechtigt. Schwarzfahren kostet nicht nur viel Geld (als sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt bezeichnet), sondern ist auch strafbar.

Um sich hier vor möglichen Repressalien zu schützen, sollte generell ein Beweis von der Störung gesichert werden, also beispielsweise ein Screenshot oder ein Foto vom Automaten gemacht werden, möglichst bei letztem mit Automatennummer. Im aktuellen Störfall hätte auch ein möglicher Anruf bei der Deutschen Bahn vermutlich wenig bis gar nichts gebracht. Über diesen Anruf hat man aber in anderen Fällen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, denn der protokollierte Anruf ist ein weitere Nachweis für das eigene Bemühen nach einer Fahrkarte.