Die Bedingungen für Paketzusteller sollen sich verbessern: In der Vergangenheit wurden mehrfach Forderungen nach einem Gesetz zur Haftung der KEP-Dienstleister für die Arbeitsbedingungen ihrer Zusteller laut. Jetzt könnte es soweit sein.

Der Koalitionsausschuss einigte sich nun am Dienstag – nach längeren Diskussionen im Vorfeld – auf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Nachunternehmerhaftung. Dieses solle „für Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Paketzusteller und zugleich für einen fairen Wettbewerb“ sorgen, meldet OnlinehändlerNews

Vor allem SPD und Gewerkschaften hatten sich seit Anfang diesen Jahres vermehrt dafür eingesetzt, Missständen und „mafiösen Strukturen“ in der Paketbranche per Gesetz entgegenzuwirken. Als Lösung schlugen sie vor, die jeweiligen Auftraggeber von Paketzustellern haftbar zu machen, wenn Mindestlöhne oder Sozialabgaben nicht gezahlt werden würden – wie es auch in der Baubranche üblich sei. Die CDU kritisierte das Vorhaben der SPD zunächst, KEP-Dienstleister machten ihrerseits darauf aufmerksam, dass Prüfungen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen von Servicepartnern bereits stattfänden. Zuletzt erhöhte sich allerdings der Druck auf die CDU und letztlich beharrte auch der Bundesrat auf eine gesetzliche Regelung zur Subunternehmerhaftung

„Möglichst unaufwändige Regelung“

Per Gesetz sollen Paketdienstleister insbesondere verpflichtet werden, für nicht gezahlte Sozialabgaben ihrer Subunternehmer aufzukommen, heißt es zum Vorhaben in einer Mitteilung der SPD. „Damit wird nun auch in der Paketbranche Lohndumping und Tricksereien mit dem Mindestlohn ein Riegel vorgeschoben“ so die Auffassung. 

Die CDU will dabei auch die Auftraggeber entlastet wissen: „Wir wollen eine für die Betriebe möglichst unaufwändige Regelung umsetzen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge reicht zum Beispiel für eine ,Enthaftung‘ des auftraggebenden Unternehmens in der Regel vollkommen aus“, so der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer in einer CDU-Mitteilung. „Zusätzlich will die CDU „umfangreiche bürokratische Entlastungen für Arbeitgeber an anderer Stelle bieten“ erklärt Schummer weiter. Laut FAZ sei eine Entlastung der Wirtschaft um mindestens eine halbe Milliarde Euro angedacht.

Dienstleister und Gewerkschaften begrüßen Gesetzesvorhaben

Für die Beschäftigten in der Paketbranche wäre das Gesetzesvorhaben ein gutes Signal, so der Kommentar der Gewerkschaften zum Ausgang dieser Koalitionsrunde: „Dass die Koalition zügig grünes Licht für den Gesetzesverstoß des Bundesarbeitsministers gegeben hat, zeigt, wie notwendig es ist, die Missstände in der Paketbranche einzudämmen. Für die Beschäftigten ist es gut, dass die Politik handelt und nicht zögert“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Christina Dahlhaus, Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) bezeichnete die Einigung als „längst überfälligen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung“.

Noch einen Tag vor der Einigung äußerte sich auch der Paketdienstleister Hermes positiv zum Vorhaben: „Das Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es ja, faire Arbeitsbedingungen in der Paketzustellung zu gewährleisten. Und das ist auch komplett in unserem Interesse. Und insofern begrüßen wir dieses Ziel“, zitiert der Mitteldeutsche Rundfunk die Hermes-Sprecherin Birte Ayhan-Lange.

Gesetz sollte ausgewogenes Verhältnis zwischen Interessen schaffen

Nun gelte es, das Gesetz so auszugestalten, dass es den Besonderheiten der Branche gerecht werde, so die Auffassung des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) und des Händlerbund e.V.: „Wir freuen uns, dass das Gesetz nun auch von der Koalition befürwortet wird“, meint BdKEP-Vorsitzender Andreas Schumann. Die Verbände geben diesbezüglich zu bedenken, dass nun „ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Gesellschaft, Generalauftraggebern, Subunternehmer und Arbeitnehmer sowie Versendern und Empfängern“ zu finden sei. Ein Kernthema wäre, unter welchen Bedingungen sich Generalauftragnehmer von der Haftung befreien können.

Auch stehe das Gesetz neben verbesserten Arbeitsbedingungen für einen fairen Wettbewerb. „Eine Einigung zum Paketbotengesetz kommt auch dem Online-Handel zugute. Faire Vergütung und Vertragsverhältnisse im Paketmarkt sorgen dann dafür, dass vom Wachstum im E-Commerce auch bei den Subunternehmern und ihren Zustellern etwas ankommt“, erläutert Florian Seikel, Director Public Affairs & Verbandswesen, Händlerbund e.V., zum Thema.