Gibt es ethische Bedenken beim autonomen Fahren? Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Dieser stellt eine positive Risikobilanz in den Vordergrund.   

Selbstlernendes System wirft ethische Fragen auf

20 Thesen umfasst der Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren. Vergangene Woche stellte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Bericht  im Kabinett vor. Die Kommission besteht aus 14 Experten aus den Bereichen Ethik, Recht und Technik. Die Leitung hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Ziel der Kommission, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Leben gerufen wurde, ist es, den ethischen Rahmen für den Einsatz von automatisierten Fahrsystemen zu bestimmen.

Bei der Vorstellung des Berichtes erklärte Dobrindt nach Angaben von transport-online.de, dass die Interaktion von Mensch und Maschine in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen aufwirft. „Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Diese Leitlinien setzen wir jetzt um“, heißt es weiter von Dobrindt.

Positive Risikobilanz und Datensouveränität

Insgesamt haben die Experten 20 Thesen formuliert, wobei sich die Kernaussage auf Folgendes reduzieren lässt: Automatisiertes und vernetztes Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz). Weiterhin wurde festgehalten, dass Sachschaden vor Personenschaden geht. Das heißt, dass in Gefahrensituationen der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität genießt. Eine Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) ist dabei bei unausweichlichen Unfallsituationen in jedem Fall unzulässig. Zudem muss in jeder Situation klar sein, ob Mensch oder Computer für die Fahraufgabe zuständig ist. Dies soll auch nach Ansinnen der Experten stetig dokumentiert und gespeichert werden, um bei eventuellen Haftungsfragen die Ansprüche klar zu regeln. In puncto Datensicherheit halten die Kommissionsmitglieder eine Datensouveränität für notwendig.

Der vollständige Bericht der Ethik-Kommission kann hier heruntergeladen werden. Neben den 20 Thesen haben die Wissenschaftler und Experten weitere Fragen aufgeworfen, über die in der Zukunft noch diskutiert werden muss. Dabei geht es unter anderem um die Zulassung automatisierter Fahrsysteme als Risikoentscheidung, um die Berücksichtigung von Tierschutzinteressen, die Abhängigkeit der Gesellschaft von technischen Systemen oder die „totale“ Vernetzung der Infrastruktur.