Es geht schneller, als vielleicht gedacht: Da schaut man mal eine Minute nicht hin und schon hat das Kind einen In-App-Kauf getätigt. Ein solcher Kauf kann schnell teuer werden und ist für die Eltern ärgerlich. Doch müssen Eltern die Kosten in solchen Fällen eigentlich zahlen? Die US-Handelsaufsicht hat sich mit dem Fall beschäftigt.

Amazon hat in der Vergangenheit zahlreiche Rechnungen ausgestellt, in denen es um In-App-Käufe ging. So weit ist das nicht ungewöhnlich. Doch mit sage und schreibe 70 Millionen US-Dollar sind Käufe zu Buche geschlagen, die eigentlich gar nicht zu Buche schlagen sollten – denn sie wurden unautorisiert durch Kinder getätigt. Die Frage ist in solchen Fällen: Müssen Eltern diese Rechnungen übernehmen? Haftet vielleicht sogar Amazon, da die Sicherheitsmaßnahmen zu lasch sind bzw. waren?

Wie ZDNet berichtet, gibt es auf diese Frage nun eine Antwort. Denn Amazon hat sich mit der US-Handelsaufsicht FTC im Streit um die Frage, wer nun zahlt, geeinigt: Eltern, deren Schützlinge ohne ihre Erlaubnis zwischen November 2011 und Mai 2016 solche In-App-Käufe getätigt haben, können demnach von einer Rückzahlung des Geldes profitieren, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen.

„Dieser Fall demonstriert, was ein grundlegendes Prinzip für alle Unternehmen sein sollte – man muss die Zustimmung von Kunden einholen, bevor man von ihnen Geld verlangt”, zitiert ZDNet Thomas Pahl, Leiter der Verbraucherschutzabteilung der Handelsaufsicht FTC. „Von Amazons Praktiken betroffene Kunden können jetzt für berechnete Beträge entschädigt werden, die sie nicht erwartet oder autorisiert haben.“

Amazon weigerte sich bisher standhaft

Für Amazon war es ein langer Kampf, der nun im Zuge des Vergleichs mit einer Niederlage endete. Denn während andere Unternehmen wie Apple und Google im Streit um In-App-Käufe ein Einsehen zeigten und sich vergleichsweise zügig auf Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe einigten, blieb Amazon bisher kampflustig.

Bereits im April 2016 hatte ein Gericht entschieden, dass der Konzern für unautorisierte In-App-Käufe durch Kinder in Haftung geht. Das Gericht verwies darauf, dass die Warnhinweise und Schutzmaßnahmen bezüglich möglicher Zusatzkosten bei kostenfreien Apps nicht ausreichend vorlagen. Somit habe das In-App-System selbst Kindern ermöglicht, ohne elterliche Erlaubnis Zahlungen vorzunehmen.

Doch Amazon legte Berufung ein und wollte laut ZDNet „nicht klein beigeben, sondern wehrte sich gegen die Forderungen der FTC sowie angedrohte Strafzahlungen.“ Durch diese Einigung kann der Disput, der nun schon seit mehreren Jahren schwelt, endlich ad acta gelegt werden.