Amazon aktualisiert zum 1. Februar 2017 die Teilnahmebedingungen für das EU-Partnerprogramm. Ein Widerspruch hat die Kündigung zur Folge.

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Sie nutzen das EU-Partnerprogramm, also das Affiliate-Programm von Amazon? Dann sollten Sie bis zur kommenden Woche die Änderungen der Teilnahmebedingungen anschauen, die am 1. Februar 2017 in Kraft treten. Amazon verschlankt den Regeltext an einigen Stellen, wird aber hauptsächlich spezifischer bei der Wortwahl. Widerspricht man den neuen Teilnahmebedingungen nicht bis zum 31. Januar, dann geht Amazon von der Zustimmung der Änderungen aus. Ansonsten kann man den neuen Regelungen bis zum 31. Januar per Kontaktformular widersprechen. Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss, dass die Teilnahme mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt wird.

Wichtige Änderungen

Was genau ändert sich? Bislang lehnte Amazon Webseiten ab, die Werbung für sexuelle, gewaltverherrlichende und ähnliche Inhalte beinhalteten. An dieser Stelle ist Amazon ab dem 1. Februar noch etwas rigoroser, denn der Zusatz „Werbung“ wurde aus den Bedingungen gestrichen.  Zukünftig werden Seiten nicht mehr zugelassen mit

  • eindeutig sexuellen Inhalten
  • eindeutig gewaltbezogenen oder -verherrlichenden Inhalten
  • verleumderischen, diffamierenden Inhalten
  • diskriminierenden Inhalten (sexuell, rassistisch etc.)der Aufforderung zur oder Durchführung von illegalen Aktivitäten

Zudem schreibt die Internetworld, dass die aStore by Amazon Links offenbar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, zumindest sind sie nicht mehr gelistet. Publisher konnten damit einen Amazon-Store auf ihrer Seite einbinden, mit dem man praktisch kinderleicht einen eigenen Online-Shop erstellen konnte.