Amazon wollte dem Chef seines Betriebsrates kündigen. Wegen des besonderen Kündigungsschutzes musste das Arbeitsgericht zustimmen.

Der Betriebsratsvorsitzende aus dem Amazonlogistikzentrum Winsen/Luhe habe eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, hat nun auch das Amtsgericht Lüneburg entschieden, wie der Spiegel berichtete.  Da Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz genießen, muss das Arbeitsgericht eingeschaltet werden, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, wir berichteten. So auch in diesem Fall.

Fernbleiben bei Fortbildungskongress

Der Mitarbeiter sollte im November letzten Jahres an einem Fortbildungskongress in Bonn teilnehmen. Allerdings ist er dort am zweiten Tag des Kongresses nicht erschienen. Somit stand der Verdacht des Arbeitszeitbetruges im Raum. Der Beschuldigte selber gab an, er habe an dem Tag in einem Café gearbeitet. Davon ließ der Richter sich allerdings nicht überzeugen. Die Arbeit, die er im Café verrichtet haben soll, sei nicht unaufschiebbar gewesen, sodass es ihm möglich war, an der Veranstaltung teilzunehmen. 

Amazon soll für die Anreise, die Übernachtung und für Veranstaltungskosten insgesamt 2.000 Euro gezahlt haben. Das Arbeitsgericht Lüneburg stimmte der Kündigung somit zu, und sah im Verhalten des Mitarbeiters eine schwerwiegende Pflichtverletzung. 

Weg vor das Landesarbeitsgericht geplant

Gegen diese Entscheidung kann der Betriebsratsvorsitzende nun in nächster Instanz vor dem Landesarbeitsgericht vorgehen. „Das werde ich tun“, kündigte er auch bereits an. 

Nach Angaben von Verdi gibt es nicht nur in Winsen immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Amazon und den Betriebsräten. Sowohl in Bremen als auch in Hannover stehen noch arbeitsgerichtliche Entscheidungen wegen ähnlichen Fällen an. In einer Reaktion auf die Vorwürfe äußerte sich der Konzern wie folgt: „Amazon respektiert und achtet alle geltenden Rechte der Gewerkschaft. Für Amazon sind die Betriebsräte die wichtigsten Betriebspartner“

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