Bei einer Kontrolle von Amazon-Sub-Unternehmen wurden wieder Verstöße gegen geltendes Recht aufgedeckt.

In regelmäßigen Abständen führen Polizei, Zoll und Ordnungsamt Großkontrollen bei Logistikern und auch bei Amazon durch, genau wie am 5. Mai im nordrhein-westfälischen Troisdorf. Insgesamt 131 Fahrer seien dabei befragt und zahlreiche Verträge überprüft worden. Die betroffenen Arbeitskräfte waren allesamt für Sub-Unternehmen von Amazon tätig. Hauseigene Amazon-Angestellte des Konzerns wurden nicht geprüft.

Illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße

Im Rahmen der groß angelegten Kontrolle stießen die Einsatzkräfte vor Ort auf mehrere Verstöße: Zwei illegal Beschäftigte seien entdeckt worden, die keine Arbeitserlaubnis vorweisen konnten und demnach unrechtmäßig Pakete ausgeliefert hatten. Gegen die beiden Fahrer werde zwar ermittelt, allerdings stünden nach Informationen des Zolls dabei insbesondere auch die entsprechenden Sub-Unternehmen im Fokus, heißt es in einer dpa-Meldung bei der FAZ.

„Das ist kein Kavaliersdelikt, die Menschen sind weder versichert noch werden sie fair bezahlt“, kommentierte ein Zollbeamter. Verstöße ahndet der Gesetzgeber hier vergleichsweise streng: Neben Geldstrafen, die durchaus im fünfstelligen Bereich liegen können, seien in sich wiederholenden Fällen auch Haftstrafen möglich.

Weitere Themen:

Neben den Fällen der illegalen Beschäftigung habe es „in mehreren weiteren Fällen“ auch Anzeichen gegeben, dass eingesetzte Personen unterhalb des Mindestlohns bezahlt wurden. Wie viele genau davon betroffen sind, wurde nicht mitgeteilt. Diesen Hinweisen würden die zuständigen Behörden weiter nachgehen. Darüber hinaus gab es auch Mängel im Fahrzeugbereich: Aufgrund vollständig abgefahrener Reifen wurde ein Fahrzeug umgehend aus dem Verkehr gezogen.

Lob für Amazon

Amazon selbst habe sich im Rahmen der behördlichen Kontrolle sehr kooperativ gezeigt, was vonseiten des Zolls lobend hervorgehoben wurde. Der Konzern versicherte, entsprechende Prüfungen voll zu unterstützen und ließ durch einen Unternehmenssprecher verlauten, dass man von seinen Vertragspartnern erwarte, „dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben hielten“, heißt es weiter. Eine verpflichtende Einhaltung gelte für verschiedenste Bereiche, wie etwa Löhne und Sozialabgaben, aber auch Arbeitszeiten. 

Immer wieder Verstöße bei Sub-Unternehmern

In der Vergangenheit deckten Polizei und Zoll immer wieder Verstöße bei Sub-Unternehmen auf, die für Amazon tätig sind: Bei einer Kontrolle im Kölner Raum stießen die Behörden im Frühjahr letzten Jahres beispielsweise in 24 Fällen auf Hinweise, dass gegen den Mindestlohn verstoßen oder Arbeit ohne Sozialversicherung geleistet wurde. Hinzu kamen in einigen Fällen der Verdacht auf Schwarzarbeit, außerdem wurde Verschleiß an Transportfahrzeugen festgestellt.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen bei Amazon informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!