In Baden Württemberg stößt Amazon mit seinem neuen Bauprojekt weiterhin auf Widerstand. Nun urteilte auch das Verwaltungsgericht.

Darf Amazon ein Verteilzentrum in Baden-Baden nun bauen oder nicht? Obwohl der Konzern nach eigenen Aussagen bislang keine offizielle Ankündigung zu dem Projekt gemacht habe, schlägt das Thema hohe Wellen und beschäftigt die Menschen vor Ort bereits seit vielen Monaten: Aus der Zivilbevölkerung gab es in der Vergangenheit bereits eine Online-Petition gegen das Bauvorhaben. Und auch aus der Politik wurden bereits kritische Stimmen laut, denn das Projekt könnte sich womöglich negativ auf die potenzielle Ansiedlung einer neuen Klinik auswirken.

Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Fall auseinandergesetzt und einen Eilantrag abgelehnt, der wohl zum Ziel hatte, Amazon den Bau schnellstmöglich zu gewährleisten. Die Folge: Das neue Verteilzentrum liegt vorerst auf Eis.

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Amazon-Zentrum versus Klinik

Amazon wollte im Stadtteil Haueneberstein nordwestlich von Baden-Baden ein neues Verteilzentrum eröffnen. Doch nicht nur der Online-Konzern hat ein Auge auf die Region geworfen: Im angrenzenden Gebiet könnte auch das neue Zentralklinikum Mittelbaden entstehen. 

Die Entscheidung über den finalen Standort der Klinik ist noch nicht gefallen und wird für den Sommer erwartet. Allerdings, so die Befürchtung der Kritiker, könnte der Lärm, der durch nächtlichen Lieferverkehr in Amazons Logistikzentrum entsteht, dem Bau des geplanten Klinikums vor Ort gegenüberstehen, heißt es in einer dpa-Meldung bei Zeit Online.

Baden-Baden braucht Zeit, um sich mit Bauvorhaben zu beschäftigen

Das Interesse der Stadt Baden-Baden rund um den Klinikbau kollidiere daher mit Amazons Logistikplänen. „Die Stadtverwaltung erließ daraufhin einen Bescheid, mit dem der Antrag des Logistikunternehmens auf Baugenehmigung für ein Jahr zurückgestellt wurde. In dieser Zeit wollte die Stadt einen Plan entwickeln, um ein Nebeneinander von Gewerbe und Klinikbetrieb möglich zu machen“, berichtet BadenTV zu den Hintergründen.

Gegen die Rückstellung des Bauantrages war ein Immobilien-Entwickler vorgegangen, um diese im Rahmen eines Eilantrages für unzulässig erklären zu lassen. Ziel dabei war es, Amazon die logistische Ansiedlung schnellstmöglich zu gewährleisten. Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe maß der Planungssicherung der Kommunen bei seiner Entscheidung größere Bedeutung zu und entschied, dass die Rückstellung rechtens war.

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