Amazon-Nutzer können jetzt auch einzeln oder in Sammelklagen gegen Amazon vorgehen – warum erlaubt das Unternehmen dieses eigentlich kostspielige Verfahren jetzt?

Wer gegen einen großen Konzern klagt, geht neben anderen Risiken auch ein gewisses Kostenrisiko ein. Doch auch für Unternehmen können Klagen – vor allem in Massen – hohe Kosten verursachen. In den USA erlauben daher viele Unternehmen in ihren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nur den Weg über ein Schiedsgericht. Dieser erscheint für Firmen auf den ersten Blick in vieler Hinsicht besser: Ein solches Verfahren ist meist nicht öffentlich, Absprachen bzw. Zahlungen bleiben geheim, beide Parteien müssen unabhängig vom Ausgang ihre Anwaltskosten tragen – für einen potenziellen Kläger also eher abschreckend. 

Millionen-Kosten für Amazon durch 75.000 Schiedsgerichtsverfahren

Trotzdem hat Amazon jetzt laut The Verge seine Nutzungsbedingungen in den USA geändert und gibt Kunden so die Möglichkeit, das Unternehmen zu verklagen. Grund für den Sinneswandel: Amazon hat wohl die möglichen Kosten bei einer Vielzahl an Schiedsgerichtsverfahren unterschätzt. Denn in den USA wurden parallel rund 75.000 einzelne Schiedsgerichtsverfahren von Kanzleien gegen Amazon koordiniert eingeleitet, die Klagen beziehen sich hauptsächlich auf die vermeintliche Abhörung durch Amazons Alexa-basierte Echo-Lautsprecher. Amazon soll dafür allein Verfahrensgebühren in Höhe mehrerer Millionen US-Dollar gezahlt haben müssen. Somit wäre der Weg über ein ordentliches US-Gericht wiederum preiswerter. 

In Deutschland wäre eine Sammelklage in dieser Form nicht möglich, da es ein solches Verfahren hierzulande nicht gibt. Seit 2018 gibt es allerdings die Muster-Feststellungsklage, OnlinehändlerNews erklärt die Unterschiede zwischen beiden in einem eigenen Beitrag.